14.12.2021 - 6.3 Information zu Handlungsmöglichkeiten der LHP b...

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Herr Jekel verweist eingangs auf den Flyer „Wohnungsnotfallhilfe und erklärt, dass Energiesperren auch Wohnungsnotlagen sind. Hier erfolgt eine gebündelte Bearbeitung in der Arbeitsgruppe Wohnungsnotfallhilfe. Bereits bei geringen Zahlungsrückständen drohen  Energiesperren. Dazu gibt es keine automatische Meldung bei der Wohnungsnotfallhilfe.

Herr Jekel erläutert die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Hilfe und macht dabei deutlich, dass die Selbsthilfe Vorrang hat und eine Mitwirkung zwingend erforderlich ist. Die Hilfe erfolgt als zinsloses Darlehen für dessen Rückzahlungen sehr individuelle Ratenzahlungen vereinbart werden. Anschließend gibt er einen Überblick über die Miet- und Energieschuldenübernahmen im Jahr 2021.

Auf Nachfrage von Frau Eifler teilt Herr Jekel mit, dass 2021 im SGB II bisher 88 Anträge gestellt und 83 bewilligt wurden. Im SGB XII waren es 58 Anträge, die bisher gestellt wurden und 52 bewilligte Anträge.

 

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Anlagen