14.12.2021 - 6.5 Konzept zur Bearbeitung der Angemessenheitsgren...

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Herr Jekel stellt anhand einer Präsentation die Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft vor. Dabei geht er auf die neuen Angemessenheitswerte im SGB II und im SGB XII ein und stellt die errechneten Angemessenheitswerte je Haushaltsgrößenklasse vor. Er macht dabei deutlich, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ermittelt werden müssen. Die Angemessenheitsgrenze muss nach wissenschaftlichen Methoden ermittelt werden.

Abschließend verweist er auf das Schlüssige Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII für die Landeshauptstadt Potsdam“.

 

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Anlagen