15.12.2021 - 4.1 Jahresabschlüsse 2018 und 2019 der Landeshaupts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich 1, FB Rechnungswesen und Steuern
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wichtige Punkte in der Präsentation von Frau Maybaum (Fachbereich 11) sind Abweichungserläuterungen der Jahresabschlüsse 2018 und 2019, sowie die Bilanz und den Finanzmittelbestand zum 31.12.2019. Generell rückt eine fristgerechtere Aufstellung der Jahresabschlüsse näher, nachdem in diesem Jahr drei Jahresabschlüsse beschlossen wurden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 10.11.2021 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 10.11.2021 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2019 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 zur Kenntnis.
- Dem bis 27.11.2018 das Amt innehabenden Oberbürgermeister, Herr Jann Jakobs, und dem ab 28.11.2018 das Amt innehabenden Oberbürgermeister, Herr Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 und dem Oberbürgermeister, Herr Mike Schubert, für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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