16.12.2021 - 4.1 Versorgung der Hortkinder mit Mittagessen gem. ...

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Herr Pfeiffer berichtet zum aktuellen Stand, dass die freien Träger im September 2020 aufgefordert wurden, die Versorgung der Hortkinder mit einem Mittagessen rechtskonform in Trägerzuständigkeit umzusetzen. Dies wurde standort- und trägerbezogen mit Gesprächsrunden begleitet, um die Umsetzung seitens der Landeshauptstadt Potsdam zu unterstützen. Im September 2021 ergab eine nochmalige Umfrage bei den Hortträgern, dass eine Umsetzung an nahezu allen Standorten zum 01.10.2021 erfolge. Infolge einer unterschiedlichen Rechtsauslegung zwischen einem Caterer und der Landeshauptstadt Potsdam werden zwei Hortträger an zwei Standorten die Umsetzung erst zum 01.01.2022 vornehmen. Eine begleitende Kommunikation seitens der LHP erfolge bis dahin.

 

Zum Antrag zur Mittagsversorgung der Kinder an den VHG (Verlässlichen Halbtagsgrundschulen) erläutert er, dass der Ausschuss für Finanzen sowie der Jugendhilfeausschuss empfohlen haben diesem zuzustimmen und ein abschließendes Votum der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich in der Sitzung am 26.01.2022 erfolgen wird. Nach Beschlussfassung wird der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport die freien Träger um Umsetzung bitten. Die Verwaltung wird weiterhin im Prozess bei Bedarf unterstützend agieren.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11666&TOLFDNR=143972&selfaction=print