21.12.2021 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Pfrogner erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und wird nicht an der Diskussion teilnehmen.

 

 

 

Herr Jäkel informiert über den Wortlaut des Antrages des Ortsbeirates Eiche:

Änderung in der Anlage 1:

 

Derzeit:

Zur Zurückstufung in Priorität 2 Q wird das folgende Planverfahren vorgeschlagen:

- das noch in Vorbereitung befindliche Aufstellungsverfahren „Kaiser-Friedrich-Straße 1-2“ (OT Eiche), das zuletzt als weiterer Nachrücker eingestuft wurde

 

Ändern in:

 

Das noch in Vorbereitung befindliche Aufstellungsverfahren „Kaiser-Friedrich-Straße 1-2“(OT Eiche) wird in die Priorität I aufgenommen. Sollte das nicht möglich sein, dann ist es als Nachrücker einzustufen.“

 

 

Herr Menzel (BVB/Freie Wähler) bringt folgenden Antrag ein:

Ergänzend möge die STVV zur DS 21/SVV/1121 folgendes beschließen:

In der Begründung zur Beschlussvorlage 21SVV1121 (Anlage 1) ist unter „E 3 Einzelprojekte von Bedeutung für die Ortsteile“ der Punkt:

Bebauungsplan Nr. 11A „Waldsiedlung“ (OT Groß Glienicke), 1. Änderung, TB Nordwest 1I - Nutzungsänderung des Trafohauses in ein Café der Satz Nutzungsänderung des Trafohauses in ein Café zu streichen und durch - Schaffung neuer Stadtvillen der Entwicklung gemäß anzupassen wäre.

Eine Ausweisung unter „B4 Sonstiger Wohnungsbau“ sollte geprüft werden.“

 

 

Frau Krause (Ortsvorsteherin Golm) informiert, dass sich der Ortsbeirat Golm noch nicht abschließend mit der Vorlage befasst habe und in Vorbereitung der Ortsbeiratssitzung am 20.01.2022 die Abstimmung zum B-Plan Nr. 167 erwarte und bittet deshalb die Vorlage im SBWL-Ausschuss nochmals zurückzustellen.

 

 

Frau Holtkamp macht anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) auf die neu in die jeweilige Prioritätenstufe aufgenommenen Verfahren aufmerksam (siehe Folien 8 bis 11, gelb hinterlegt) und geht auf die aus den Ortsbeiräten vorliegenden Voten ein.

Die Ortsbeiräte Fahrland, Groß Glienicke, Grube und Marquardt haben der Vorlage ungeändert zugestimmt.

Der Ortsbeirat Golm hat die Sitzung letztmalig am 16.12. nochmals vertagt und gebeten, den Bebauungsplan Nr. 129rdlich In der Feldmark“, 2. Änderung abseits der Prioritätenliste vorrangig zu bearbeiten. Die Verwaltung empfiehlt hier keine Änderung der Prioritätenfestlegung.

Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat noch keine Positionierung vorgenommen. In Priorität 1 steht das Neu Fahrländer Bebauungsplanverfahren „Westliche Insel Neu Fahrland“. Die Verwaltung empfiehlt auch hier keine Änderung der Prioritätenfestlegung.

Hinsichtlich des Änderungsantrages des Ortsbeirates Eiche empfiehlt die Verwaltung, keine Aufnahme in die Priorität 1 oder als Nachrücker, da das Bauantragsverfahren bereits eingeleitet ist und die vom Ortsbeirat Eiche befürchtete Bebauung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes voraussichtlich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens verhindert werden kann.

Die Ablehnung des Ortsbeirates Satzkorn mit Verweis auf den Eingliederungsvertrag ist verwaltungsseitig nicht nachvollziehbar, da die Mitwirkungsmöglichkeiten der Ortsbeiräte gemäß Kommunalverfassung weiter gelten, so dass keine Änderung der Prioritätenliste empfohlen wird.

Der Ablehnung aus dem Ortsteil Uetz-Paaren mit Hinweis auf das Schatullgut Uetz wird ebenfalls gebeten nicht zu folgen, da zunächst die Rahmenplanung vorzubereiten ist. Eine Änderung der Prioritätenliste ist nicht erforderlich.

Auch dem Änderungsantrag von Herrn Menzel wird gebeten nicht zu folgen, da die Übernahme im Widerspruch zu den Planungszielen des Aufstellungsbeschlusses stehe.

 

 

Im Laufe der sich anschließenden Diskussion unter Teilnahme von Herrn Pahnhenrich, Frau Krause, Frau Hüneke, Frau Dr. Günther, Herrn Dr. Niekisch, Herrn Heinzel erfolgt abschließend die Verständigung, dass die abschließende Behandlung der Vorlage 21/SVVV/1121 im heutigen SBWL-Ausschuss erfolgen sollte, ggf. mit dem Vorbehalt zum Votum aus dem Ortsbeirat Golm in Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.22

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die vorliegenden Änderungsanträge zur Abstimmung:

 

 

-          ÄA Ortsbeirat Eiche:

Änderung in der Anlage 1:

 

Derzeit:

Zur Zurückstufung in Priorität 2 Q wird das folgende Planverfahren vorgeschlagen:

- das noch in Vorbereitung befindliche Aufstellungsverfahren „Kaiser-Friedrich-Straße 1-2“ (OT Eiche), das zuletzt als weiterer Nachrücker eingestuft wurde

 

Ändern in:

 

Das noch in Vorbereitung befindliche Aufstellungsverfahren „Kaiser-Friedrich-Straße 1-2“(OT Eiche) wird in die Priorität I aufgenommen. Sollte das nicht möglich sein, dann ist es als Nachrücker einzustufen.“

 

Abstimmungsergebnis: 4/4/1 damit abgelehnt

 

 

-          Von Herrn Menzel (BVB/Freie Wähler)

Ergänzend ge die STVV zur DS 21/SVV/1121 folgendes beschließen:

In der Begründung zur Beschlussvorlage 21SVV1121 (Anlage 1) ist unter „E 3 Einzelprojekte von Bedeutung für die Ortsteile“ der Punkt:

Bebauungsplan Nr. 11A „Waldsiedlung“ (OT Groß Glienicke), 1. Änderung, TB Nordwest 1I - Nutzungsänderung des Trafohauses in ein Café der Satz Nutzungsänderung des Trafohauses in ein Café zu streichen und durch - Schaffung neuer Stadtvillen der Entwicklung gemäß anzupassen wäre.

Eine Ausweisung unter „B4 Sonstiger Wohnungsbau“ sollte geprüft werden.“

 

Abstimmungsergebnis: 0/6/3 damit abgelehnt

 

 

Frau Dr. Günther stellt den Geschäftsordnungsantrag auf nochmalige Zurückstellung, um das Votum des Ortsbeirats Golm im SBWL-Ausschuss berücksichtigen zu können.

 

Frau Reimers spricht dagegen und verweist darauf, dass die nächste Sitzung des Ortsbeirates Golm erst am 20.1.22 stattfinden, d.h. nach dem nächsten SBWL am 18.1.22.

 

r den GO-Antrag spricht Frau Krause. Aufgrund der technisch-schlechten Verbindung gibt sie im Nachgang zur Sitzung zur Protokoll:

Der Ortsbeirat Golm kündigt den ÄA zum B-Plan 157/2 in Priorität 1 an. Der Ortsbeirat ist dazu noch in der finalen Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich.

In der Überlegung sind derzeit eine Verschiebung des B-Plans Nr.129 oder des B-Plans Nr. 164 von Prio 1 in eine andere Priorität. Für eine Abwägung und Beschlussfassung des OBR sind noch folgende Informationen beim FB angefragt:

-          zum B-Plan Nr. 129/2: Umfang der Änderungen am Bplan und Zeitplan der Umsetzung

-          zum B-Plan Nr. 164: Zeitplan und Finanzierung der Umsetzung

 

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages auf Vertagung:

Abstimmungsergebnis: 1/4/4 damit abgelehnt

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ungeänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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