21.12.2021 - 4.1 Flohmarkt für Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Reimers bringt für die Fraktion SPD folgenden Änderungsantrag ein:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob und wie auf dem Areal des Alten Marktes und/oder am Lustgarten ein öffentlicher Flohmarkt geschaffen werden kann. Privatpersonen sowie lokale Gewerbetreibende, Vereine und Initiativen sollen dort kostengünstig ausgewiesene Flächen mieten können, um gebrauchte Waren, Trödel oder kunstgewerbliche u.ä. Produkte zu verkaufen.

 

Es soll dabei auch geprüft werden, ob eine Realisierung (zunächst) durch eine konzeptionelle Ausweitung des kommunalen Geben-und-Nehmen-Marktes im Lustgarten erfolgen kann.

 

Der Flohmarkt soll, wenn er gut angenommen wird, ein Mal monatlich stattfinden. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März im 2. Quartal 2022 zu berichten.

 

 

Es sei die Aufgabe eines Betreibers sich an die Landeshauptstadt Potsdam zu wenden, wenn er die Durchführung eines Flohmarktes beabsichtigt, wendet Herr Heinzel ein und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Die Durchführung eines Flohmarktes sei nicht Kernaufgabe einer Stadt.

 

 

Herr Heuer macht aufmerksam, dass das Wort  öffentlicher  gestrichen worden ist.

 

 

Frau Dr. Günther verweist auf hohe Stromkosten bei bisherigen Veranstaltungen auf dem Alten Markt und bittet in die Prüfung auch die Frage des Stromanschlusses einfließen zu lassen.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob und wie auf dem Areal des Alten Marktes und/oder am Lustgarten ein öffentlicher Flohmarkt geschaffen werden kann. Privatpersonen sowie lokale Gewerbetreibende, Vereine und Initiativen sollen dort kostengünstig ausgewiesene Flächen mieten können, um gebrauchte Waren, Trödel oder kunstgewerbliche u.ä. Produkte zu verkaufen.

 

Es soll dabei auch geprüft werden, ob eine Realisierung (zunächst) durch eine konzeptionelle Ausweitung des kommunalen Geben-und-Nehmen-Marktes im Lustgarten erfolgen kann.

 

Der Flohmarkt soll, wenn er gut angenommen wird, ein Mal monatlich stattfinden. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März im 2. Quartal 2022 zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage