21.12.2021 - 4.5 Übernahme von Erschließungskosten für städtisch...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Richter (Kommunaler Immobilienservice) nimmt an der Videokonferenz nicht teil.

 

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Ausführungen von Herrn Richter, welche in die Niederschrift der letzten Sitzung aufgenommen worden sind.

 

 

Herr Jäkel macht aufmerksam, dass er mit den entsprechenden Stellen gesprochen habe und ein Beschluss möglich wäre. Aus diesem Grund bitter er das Wort „einmalig“ vor Erschließungskosten einzufügen.

 

 

Herr Pfrogner rät davon ab, da auch mit dem Zusatz des Wortes „einmalig“ ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Herr Gericke unterstützt diesen Hinweis.

 

 

Herr Rubelt bittet für die Verwaltung ebenfalls dem Antrag nicht zu folgen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einmalig Erschließungskosten für das städtische Grundstück der Kleingartensparte Angergrund aus der Stadtkasse übernehmen zu lassen.

 

Es handelt sich um 4.733,39 Euro für die Erschließung mit elektrischem Strom und die Inbetriebnahme von Wasserpumpen für die Wasserversorgung der Kleingärten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

1

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.