21.12.2021 - 3.1 Flohmarkt für Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 21.12.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
21/SVV/1130 Flohmarkt für Potsdam
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Troche verweist auf die Hinweise der Verwaltung in der letzten Sitzung des OS-Ausschusses zur Drucksache. Daraufhin wurde der Antrag überarbeitet. Er bringt den vorliegenden Änderungsantrag ein.
Herr Eichert macht deutlich, dass aus seiner Sicht keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden.
Frau Grochowski erklärt, dass mit der Streichung des Geben-und-Nehmen-Marktes die Bedenken der Verwaltung ausgeräumt sind.
Frau Schulze merkt an, dass in dem Prüfauftrag auch die Standmieten geht. Diese sollten bei der Information dann Berücksichtigung finden sollen.
Frau Grochowski erklärt, dass kommerzielle Märkte entsprechend zu beantragen sind. Bezüglich der Sondernutzung des Straßenlandes müsste durch die Marktbetreiber oder den Veranstalter eine Sondernutzung beantragt werden. Dies ist in der Gebührensatzung für öffentliches Straßenland verankert.
Herr Dörschel weist darauf hin, dass es bereits Städte gibt, in denen wöchentlich derartige Märkte stattfinden. Als Beispiel dafür führt er Bremen an.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Herr Stiffel zunächst um Abstimmung über die Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 4 Zustimmungen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.
Anschließend stellt er den so geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob und wie auf dem Areal des Alten Marktes und/oder am Lustgarten ein öffentlicher Flohmarkt geschaffen werden kann. Privatpersonen sowie lokale Gewerbetreibende, Vereine und Initiativen sollen dort kostengünstig ausgewiesene Flächen mieten können, um gebrauchte Waren, Trödel oder kunstgewerbliche u.ä. Produkte zu verkaufen. Es soll dabei auch geprüft werden, ob eine Realisierung (zunächst) durch eine konzeptionelle Ausweitung des kommunalen Geben-und-Nehmen-Marktes im Lustgarten erfolgen kann. Der Flohmarkt soll, wenn er gut angenommen wird, einmal monatlich stattfinden. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März im 2. Quartal 2022 zu berichten. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,3 kB
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