14.12.2021 - 4 Bürgerfragen

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Folgende Fragen werden von den anwesenden Bürgern gestellt:

  1. Es ergeht mehrfach die Frage, ob es denn inzwischen ein der Öffentlichkeit zugängliches Verkehrskonzeptbe. Wie könne sich die Verwaltung bereits auf eine Tramführung entlang der Tschudistraße festgelegt haben, wenn es noch gar kein Verkehrskonzept gibt. Und wurde das zusätzliche Verkehrsaufkommen des künftigen Stadtteils Krampnitz in irgendeiner Weise berücksichtigt?

Daran anknüpfend wird gefragt, wo die zusätzlichen Anwohner und Gewerbetreibenden eigentlich parken sollen.

 

  1. Mit Verweis auf den Aufstellungsbeschluss fragt ein Bürger, warum der Bebauungsplan, welcher sich nur auf einen kleinen Teil der Insel bezieht, dennoch eine Bruttogeschossfläche von 32.000 m² habe.

Es wird außerdem hinterfragt, warum Neu Fahrland als ein vom Stadtkern entlegener Ortsteil (Stadtrand) mit einer Dichte von 0,5 0,8 GF bebaut werden soll, während in der Friedrich-Ebert-Straße am Rathaus eine GFZ von max. 0,9 erlaubt sein soll. Eine Verhältnismäßigkeit sei hier nicht gegeben.

 

  1. Eine Bürgerin fragt, warum ein öffentlicher Uferweg nicht möglich war. Sie ist zudem der Meinung, dass die Planung der Wohnanlage, unterteilt in jene Wohneinheiten mit Seeblick und jene ohne diesen, einen Zweiklassencharakter besitzt.

 

Herr Wolfram antwortet

zu Frage 1:

Ein der Öffentlichkeit zugängliches Verkehrskonzept r die Tramverngerung gibt es momentan noch nicht. Mit einer Tramtrasse wird dennoch geplant, wobei die Frage, ob diese ein- oder zweispurig sein wird, noch nicht beantwortet werden kann. Auf Nachfrage weist Herr Wolfram darauf hin, dass natürlich mit zwei Fahrradwegen auf jeder Straßenseite -also mit Überholspur- geplant werde.

 

zu Frage 2:

Bei Neu Fahrland handele es sich nicht um einen Ortsteil am äersten Stadtrand, wie oben suggeriert. Diese Beschreibung würde auf einen Ortsteil wie z. B. Uetz-Paaren zutreffen. Die Bebauungsdichte ist deshalb verhältnismäßig.

 

zu Frage 3:

Die Fläche am Fährgut konnte zu einem Zeitpunkt, wo es rechtlich und finanziell noch möglich gewesen wäre, nicht von der Landeshauptstadt gesichert werden. Bezüglich der Nutzung des Weges am Kanal, werde die Landeshauptstadt mit dem Schifffahrtsamt Kontakt aufnehmen. Den Zweiklassencharakter der Wohnanlage kann Herr Wolfram nicht erkennen, da eine Reihe auf den Kanal und eine andere Reihe auf den öffentlichen Park blicken wird. Die Frage der Adressbildung stellte in der Planungswerkstatt ein zentrales Thema dar.

Auf die Frage, ob noch eine Schule für Neu Fahrland geplant sei, antwortet Herr Wolfram, dass nur über eine Kindertagesstätte nachgedacht werde.

 

Es folgt eine Vorstellung von Herrn Piper.

 

Im Anschluss werden weitere Fragen von den Anwesenden gestellt:

  1. Eine Bürgerin fragt, warum die Straße am Lehnitzseer künftige Verkehre von der B2 abgehängt werde und stattdessen die Fahrzeuge über den Heinrich-Heine-Weg umgeleitet werden.

Des Weiteren wird gefragt, ob die Landeshauptstadt nur auf eine Tram oder ob auch die Möglichkeit geprüft worden sei, den ÖPNV über E- Busse und/oder Shuttlebusse abzuwickeln.

 

  1. Frau Dr. Klockow und Frau Sütterlin möchten konkret wissen, warum von der zweimalig beschlossenen Bebauungsdichte abgewichen wurde.

 

  1. Mehrere Bürger möchte genaueres über die Parkplatzplanung erfahren.

 

Herr Wolfram antwortet

zu Frage 4:

Zu diesem Thema bittet er, sich an den Fachbereich 47 Mobilität und technische Infrastruktur zu wenden.

 

zu Frage 5:

Herr Wolfram weist auf den letzten Satz des Beschlussvorschlags zur DS 19/SVV/0520 hin. Dort steht, dass die „Abweichungen von dem Aufstellungsbeschluss […] dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr darzulegen und ausführlich zu begründen [sind]. Dieser Bestimmung ist die Verwaltung mehrfach nachgekommen. Von einem widerrechtlichen Handeln kann also nicht die Rede sein. Herr Wolfram erklärt, dass eine derart großgige Bebauung wie sie sich der Ortsbeirat nscht, nicht mit einem sozial ausgewogenen Sdtebaukonzept einer Stadt wie Potsdam vereinbar ist, die permanent wächst.

 

zu Frage 6:

Hier weist Frau Waberski darauf hin, dass in der ursprünglichen Bebauungsplanentwurf 275 Parkplätze in einer Tiefgarage vorgesehen waren. Herr Piper verweist auf die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt und geht von einem halben Parkplatz pro Wohneinheit aus. Den 4-Raum-Wohnungen solle aber immer ein kompletter Parkplatz zugeteilt werden.

Auf Nachfrage eines Bürgers führt Herr Piper aus, dass sein Bauprojekt ca. 200 Wohneinheiten umfasse. Diese würden ein Spektrum von 2- bis 4-Raum-Wohnungen umfassen.

 

Herr Wolfram bittet die Verantwortlichen darum, auch die Verwaltung künftig einzuladen, wenn wieder eine Bürgerversammlung zu baulichen Themen geplant werde.