12.01.2021 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 12.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:13
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Sträter stellt die Beschlussfähigkeit mit 9 anwesenden Mitgliedern fest; die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.
Die Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2020 wird mit 8 Ja-Stimmen bestätigt, bei einer Nein-Stimme.
Zur Tagesordnung
- Herr Sträter zieht den Antrag 20/SVV/1464, betr.: Herbstaufruf: Projektplanung für den Etat zur örtlichen Gemeinschaftsförderung 2021, Tagesordnungspunkt 6.9 zurück und kündigt an, zum selben Thema einen neuen Antrag zu stellen.
- Er schlägt vor, den TOP 6.11 vorzuziehen und aufgrund des thematischen Zusammenhangs nach 5.4 zu beraten. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Abstimmung:
Die so geänderte Tagesordnung der 18. öffentlichen Sitzung wird:
einstimmig angenommen.
Da die heutige 18. Öffentliche Ortsbeiratssitzung als Videokonferenz einberufen wurde, trägt Herr Sträter den folgenden Gremienbeschluss vor:
Der Ortsbeirat Groß Glienicke beschließt:
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzungen des Ortsbeirates Groß Glienicke werden gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) folgende Regelungen getroffen:
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sieht es der Ortsbeirat Groß Glienicke als erforderlich an, die nachfolgenden in der BbgKomNotV bestimmten Abweichungen für die heutige sowie künftigen Sitzungen des Ortsbeirates Groß Glienicke anzuwenden.
Sitzungen werden als Präsenzsitzung oder Videositzung durchgeführt. Beschlüsse über Beratungsgegenstände, welche in dem Verfahren § 6 BbgKomNotV (Videositzung) behandelt wurden oder bei denen im Rahmen einer Sitzung auf eine Vorberatung verzichtet wurde, können auch im schriftlichen Umlaufverfahren (§ 8 BbgKomNotV) gefasst werden.
Im Rahmen der Abweichungen ist der Grundsatz der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 9 BbgNotKomV zu beachten.
Vor jeder Sitzung obliegt dem Ortsvorsteher im Einzelfall die Entscheidung, von welcher Form er tatsächlich Gebrauch machen wird. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
Diese Regelung behält ihre Wirksamkeit, bis der Inzidenzwert unter 50 sinkt, längstens jedoch bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV.
Herr Menzel beantragt, im 2. Absatz „…Abweichungen für die heutige sowie gegebenenfalls künftigen Sitzungen des Ortsbeirates Groß Glienicke anzuwenden…“ zu ergänzen.
Abstimmung:
Diese Ergänzung wird
mit 5 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 2 Ja-Stimmen
und 2 Stimmenthaltungen.
Herr Menzel beantragt weiterhin, im 5. Absatz „…Vor jeder Sitzung obliegt dem Ortsvorsteher Ortsbeirat…“ zu ändern.
Abstimmung:
Diese Änderung wird
mit 5 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 3 Ja-Stimmen
und einer Stimmenthaltung.
Der Gremienbeschluss wird anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 2 |
Stimmenthaltung: | 1 |
Damit findet die heutige Ortsbeiratssitzung als Videokonferenz statt.