16.03.2021 - 4 Bürgerfragen

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Herr Schulz greift in diesem Tagesordnungspunkt erneut seine Kritik an den Inhalten des Ortsvorsteherberichtes auf. Die Ortsbeiratsmitglieder plädieren aufgrund der bereits fortgeschrittenen Sitzungszeit dafür, sich den Inhalten in der Tagesordnung zu widmen und das Thema als abgeschlossen zu betrachten. Herr Sträter bietet ihm ein Gespräch außerhalb der Ortsbeiratssitzung an. Herr Schulz chte davon keinen Gebrauch machen. Da er die Schriftführung um eine gesetzliche Quelle gebeten hat, wird in die Niederschrift Folgendes aufgenommen:

 

§ 54 Absatz 2 BbgKVerf regelt, dass der Hauptverwaltungsbeamte u.a. die Gemeindevertretung über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten hat.

§ 13 Absatz 3 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam regelt, wenn der Oberbürgermeister gem. § 54 Abs. 2 BbgKVerf die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet, ist den Stadtverordneten im Anschluss Gelegenheit zu Fragen und Stellungnahmen einzuräumen. Diese Aussprache soll 30 Minuten nicht überschreiten.

§ 30 Absatz 6 zuvor genannter Geschäftsordnung regelt, dass die Regelungen dieser Geschäftsordnung entsprechende Anwendung auf das Verfahren der Ortsbeiräte finden.

 

rgerfragen werden nicht gestellt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11677&TOLFDNR=137655&selfaction=print