16.03.2021 - 6.6 Öffnung des Uferwegs am Groß Glienicker See

Beschluss:
vertagt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Sträter spricht sich gegen diesen Antrag aus. Er verweist auf die Beschlusslage aus 2019. Diese liege der neuen Uferwegbeauftragten vor. Dazu solle die Verwaltung erst einmal Stellung nehmen. Im Übrigen verweist er auf die Gefahr von Schwimmstegen beim Bemühen um einen durchgehenden öffentlichen Uferweg. Herr Manteuffel befürwortet den Antrag auf temporäre Steganlagen. Frau Malik schlägt vor, dass die neue Uferwegebeauftragte in den Ortsbeirat eingeladen wird. Sie können dann mit der Fachfrau sprechen und danach die vorliegende Antragstellung überdenken. Sie plädiert an die Ortsbeiratsmitglieder nicht den 2. vor dem 1. Schritt zu machen. Insofern nne Sie diesem Antrag nicht folgen. Frau Dr. Ryssel äert ihre Bedenken zu Stegen; diese werden dem Naturschutz nicht dienlich sein. Sie würde ebenfalls die Uferwegbeauftragte anhören. Herr Schulz beantragt die Splittung, 1. das Recht durchsetzen und 2. mit auf dem Weg geben, als Argumentation sowie die Streichung der Ziffer 2 im Beschlussvorschlag. Herr Wening plädiert an die Ortsbeiratsmitglieder, die neue Uferwegbeauftragte einzubinden, ihren Rat anzuhören und sie sozusagen mitzunehmen. Badegäste und Besucher des Sees werden Stege als Badespielzeugmissbrauchen“, warnt er. Herr Menzel stellt auf die Intention seines Antrages ab. Dadurch dass dieser in die Stadtverordnetenversammlung gehen soll, werde die Debatte dann in Fachausschüssen geführt werden. Er übernehme die Streichung der Ziffer 2.

 

Herr Sträter beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 d) Geschäftsordnung, den Antrag zu vertagen, bis sich die neue Uferwegbeauftragte im Ortsbeirat vorgestellt hat.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung der DS 21/SVV/0158 wird

 

mit 5 Ja- Stimmen angenommen,

bei 3 Nein-Stimmen.

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Anlagen zur Vorlage