13.04.2021 - 6.5 Öffentliches Wegerecht auf dem Gehweg im Bereic...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Sträter bringt den Antrag ein. Frau Woiwode, Bereichsleiterin Verkehrsanlagen, führt zum aktuellen Sachstand aus, dass es richtig sei, dass die Nebenanlage zwischen der Bushaltestelle auf der Südseite und der Bebauung nicht ausschließlich ein Gehweg ist, sondern eine Mischverkehrsfläche, auf der offensichtlich aktuell auch KFZ-Verkehr abgewickelt werde. Diese Fläche sei nicht gewidmet und liege nicht im Eigentum der Stadt Potsdam. Die Situation wurde mit der Eingemeindung so übernommen. Das erste Mal fiel der Verwaltung das im Jahr 2016 mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zur Potsdamer Chaussee auf. Versuche diese Fläche bzw. Teile der Fläche im Zuge der Haltestellenplanung zum Anschluss einer Rampe zu erwerben, seien 2019 gescheitert. Es konnte kein Einvernehmen mit der Eigentümergemeinschaft erreicht werden.

 

Damit sei jetzt nicht ausgeschlossen, noch einmal auf die Eigentümergemeinschaft zuzugehen und damit nochmalig einen Grunderwerb anzufragen oder eben das Wegerecht.

 

Eine Bushaltestelle zu planen und zu bauen erscheine erst einmal sehr einfach, ein ca. 20 cm hoher Bord, Blindenleitplatten, eine Oberflächenbefestigung, die gut begeh- bzw. für Rollstuhlfahrer befahrbar ist, eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten, dann noch ein Schild mit Papierkorb und fertig … So einfach ist das nicht immer. Das zeigte sich auch hier. Durch den Alleenschutz mussten die Bäume in der Haltestelle integriert werden. Die Höhenanpassung an den Bestand gestalte sich schwierig und mit barrierefreien Zugängen auf der Südseite sei die Verwaltung an wortwörtliche Grenzen gestoßen.

 

Nichtsdestotrotz mache der Ausbau der Haltestellen Sinn. Eine gefahrenfreie Querung der Fahrbahn ist von der Haltestelle über den 3 cm Bord auf die gegenüberliegende Seite möglich. Dort ist inzwischen der geplante Gehweganschluss an den Parkplatz fertiggestellt. Die Sichtbeziehungen zum Wechsel der Fahrbahnseite seien gut und weder die aktuellen Kfz- Verkehrsbelegungszahlen noch die Zahl der querenden Fußnger seien besorgniserregend. Regelkonform könne hinter dem Bus gequert werden.

 

Zudem wurde eine provisorische Anbindung der Haltestelle an den vorhandenen „Trampelpfad“ hergestellt. Die Nutzung beider Bushaltestellen sei möglich und die Situation habe sich im Vergleich zu vorher wesentlich verbessert.

 

Frau Dr. Ryssel plädiert an die Verwaltung, alle Optionen im Einvernehmen mit der Eigentümergemeinschaft durchzugehen. Herr Sträter schließt sich dem an, genau so offen habe er den Antrag formuliert und es könne im Beschlusstext das Wort „ schnellstmöglich …“ gestrichen werden. Auch Frau Malik betont, dass möglichst im Einvernehmen mit der Eigentümergemeinschaft vorzugehen sei. Herr Manteuffel verweist auf die Möglichkeit, einen Fuß- und Radweg entlang der B 2 zu schaffen. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung seit 2016 intensiv daran arbeite, den Grunderwerb zu tätigen. Herr Menzel beantragt Rederecht für eine Bürgerin; die Mehrheit der Ortsbeiratsmitglieder spricht sich dafür aus. Die Bürgerin stellt sich als Vorstandsvorsitzende der Eigentümergemeinschaft vor und verweist darauf, dass der besagte Wirtschaftsweg dazu diene, dass sie mit ihren Autos zu den Parkplätzen fahren können. Das Liegenschaftsamt habe bestätigt, dass hier keine Enteignungswürdigkeit vorliege. Herr Menzel betont, dass es für die Bushaltestelle kein Allgemeinwohlinteresse gebe. Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, schnellstmöglich öffentliches Wegerecht r Fußnger und Radfahrer auf dem Gehweg entlang der B 2 zwischen dem Getränkemarkt und der Theodor-Fontane-Straße durchzusetzen.

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Anlagen