13.04.2021 - 8 Ortsvorsteherbericht auf Kontakte mit der Verwa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Andreas Menzel
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 13.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Menzel bringt den Antrag ein und begrüßt den Vorschlag von Frau Dr. Ryssel, den Ortsvorsteher-Bericht schon einige Tage vor der Sitzung den Ortsbeiratsmitgliedern zur Kenntnis zu geben, so dass sie Anmerkungen vorab machen können. Wenn der Ortsvorsteher ein bis zwei Tage vor der Sitzung den Bericht schicken würde, könnte er sich vorstellen, seinen Antrag zurückzuziehen.
Herr Sträter erklärt, dass er den Bericht montags vor der Ortsbeiratssitzung aufsetzt und weist auf das enorme Pensum an Arbeit hin. Von daher ist es ihm nicht möglich, dem Vorschlag von Frau Dr. Ryssel nachzukommen.
Es schließt sich erneut eine Diskussion zur Ausgestaltung des Berichtes an (vgl. TOP 3) in dessen Ergebnis Herr Sträter noch einmal zusagt, persönliche Kommentare wie im März-Bericht künftig nicht mehr aufzunehmen.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ab sofort seine sog. Ortsvorsteherberichte auf Informationen aus Kontakten mit der Verwaltung, mit Vereinen und Bürgern zu beschränken.
Der Ortsvorsteherbericht des April 2021 wird als in wesentlichen Teilen und weiten Bereichen als persönliche Meinungsäußerung vom Ortsbeirat erneut kritisiert.
Der Ortsbeirat stellt fest und rügt, dass im Ortsvorsteherbericht erneut nicht über berichtenswerte Kontakte, Gespräche Anliegen der Verwaltung, von Vereinen, aus der Runde der Ortsvorsteher, oder Bürgern berichtet wird. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, seinen Bericht in diesem Sinne auf einen reinen Sachvortrag zu reduzieren. Persönliche Meinungsmitteilungen sind im Bericht des Ortsvorstehers zu streichen.
Ortsvorsteherberichte werden insofern ab sofort nur durch Beschluss des Ortsbeirates als solche legitimiert.
Alles andere sind Texte einer Einzelperson.