15.06.2021 - 7.3 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 21/SVV/0595 behandelt. Dazu begrüßt Herr Sträter aus der Verwaltung Frau Haack, komm. Arbeitsgruppenleitung / Sachbearbeiterin Spielplatzplanung. Frau Haack stellt sich kurz vor, verweist eingangs auf die Synopse zur Satzung und geht anschließend auf die wesentlichen Änderungen ein.

 

Wegen der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde die Kinderspielplatzsatzung mit dem Ziel einer inhaltlichen Anpassung und einer rechtlichen Aktualisierung überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung werde sichergestellt, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung in vollem Umfang Anwendung findet. Dies habe unter anderem zur Folge, dass die Pflicht zu Herstellung von Spielplätzen bereits bei einem Bauvorhaben ab 3 Wohnungen bestehe. Gleichzeitig werde dem Bauherrn aber auch die Möglichkeit der Ablöse dieser Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages eingeräumt. Die Entscheidung obliege aber der Stadt und soll eine Ausnahme darstellen. Die hierfür eingenommenen Beträge sind durch die Landeshauptstadt Potsdam für den Bau, die Instandsetzung oder Modernisierung öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden.

Darüber hinaus werde den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen und für alle diejenigen Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung der Kinder und Jugendlichen der Bezugswohnungen den Spielplatz gemeinsam nutzen wollen, die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der auf Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht.

 

Herr Sträter schlägt zur Ablöse folgende Ergänzung zu § 8 Abs.1 der Satzung vor:

 

Vor dem Angebot eines Kinderspielplatzablösevertrages an den Bauherrn sind die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie ggf. der Ortsbeirat eines betroffenen Ortsteils darüber zu informieren, sodass sie innerhalb einer gesetzten Frist die Möglichkeit zur Stellungnahme haben, die dann bei der Entscheidung der Verwaltung abgewogen werden sollte.

 

Frau Haack verweist darauf, dass die Ablöse eine große Ausnahme darstelle, denn die Verwaltung habe eine flächendeckende Versorgung mit Spielflächen, privat und kommunal, als Ziel.

 

Herr Sträter stellt den o.g. Ergänzungsantrag zur Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit 3 Ja-Stimmen angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 2 auf Grundlage § 87 Abs. 3 Nr. 1-4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

 

einschließlich der Ergänzung zu § 8 Abs.1 der Satzung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 4 Ja-Stimmen angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage