22.01.2021 - 3 Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilien Servi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wapenhans bringt die Vorlage ein und erläutert diese.

 

Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat für den Wirtschaftsplan des KIS für das Wirtschaftsjahr 2020 nur einen Teilbetrag der beschlossenen Investitionskredite i. H. v. 18.568.000,00 € sowie einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 33.356.000,00 € genehmigt.

 

Um das Genehmigungsverfahren vollständigen abschließen zu können, werden Änderungen im Finanzplan erforderlich.

 

Damit der Wirtschaftsplan 2020 mit den geänderten Ansätzen in Kraft treten kann, ist ein Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

Frau Reimers fragt an, ob es sich hierbei um Änderungen handelt, die man vorhersehen hätte können.

 

Herr Wapenhans teilt dazu mit, dass das MIK die vom KIS geplante Sondertilgung von Altkrediten abgelehnt hat und stattdessen den Einsatz dieser Mittel zur Finanzierung neuer Investitionen verlangt. Formal ist diese Forderung natürlich berechtigt, auch wenn die Ablösung von Altkrediten natürlich wirtschaftliche Vorteile bieten würde.

 

Herr Exner erklärt weiterhin dazu, dass man zukünftig bereits bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes auf die vorrangige Verwendung von Eigenmittel zur Vermeidung von Neukrediten achten wird.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 19.11.2020 erteilten Teilgenehmigung für die im Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam für das Wirtschaftsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbeträge der Investitionskredite i. H. v. 18.568.000 € und Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 33.356.000 € wird beigetreten.

 

  1. Die sich durch den Beitritt gemäß Punkt 1 ergebenen Änderungen des von der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2020 beschlossenen Wirtschaftsplans des KIS für das Wirtschaftsjahr 2020 (DS 20/SVV/0406) in den Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV), im Finanzplan sowie in den Anlagen A2 Punkt A (Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) und A4 (Investitionsstruktur) werden zur Kenntnis genommen.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage