23.03.2021 - 4.4 Rückwirkende Zahlung von Mitteln aus dem Bildun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Di., 23.03.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Tietz bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Frau Kitzmann (Fachbereich Soziales und Inklusion) informiert, dass im Jahr 2020 die Bedarfe für insgesamt 942 Kinder mit einem Anspruch nach dem BKGG bearbeitet wurden. Davon wurden für 5 Kinder die rückwirkenden Bedarfe gemäß § 30 SGB II nicht gewährt.
Bis Ende März 2021 werden zum Protokoll des Jugendhilfeausschusses umfangreiche Zahlen nachgereicht. Es gibt auch eine rechtliche Darstellung, die dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt wird.
Abschließend wiest Frau Kitzmann darauf hin, dass grundsätzlich die Rückwirkung der Leistungen gewährt wird, außer in den Fällen, wo diese verwirkt ist. Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe verjähren in zwölf Monaten nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind. Die Landeshauptstadt Potsdam handelt hier rechtskonform.
Frau Meier bittet darum, dass Einzelfälle zur Prüfung vorgelegt werden.
Frau Tietz spricht sich dafür aus, den Antrag zurückzustellen.
Frau Kitzmann verweist einen Einzelfall, bei dem der rückwirkende Bedarf nicht gewährt wurde. In diesem Fall wurde die Leistung nicht in Anspruch genommen. Deshalb können auch rückwirkend keine Mittel ausgereicht werden.
Frau Tietz bittet um Abstimmung über den Antrag.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass in der Landeshauptstadt Potsdam künftig Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Mittel) nach Bewilligung von Wohngeld oder Kinderzuschlag bis zu 12 Monate rückwirkend bewilligt und ausgezahlt werden.
Die anspruchsberechtigten Eltern sollen mit der Zustellung des anspruchsbegründenden Bescheides in geeigneter Weise über die Möglichkeit informiert werden, BuT-Mittel rückwirkend zu beantragen.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im Mai 2021 über den Sachstand unterrichtet werden.