23.03.2021 - 5.4 Information zur Satzung der Landeshauptstadt Po...

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Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) informiert, dass die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum am 03.03.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und am Folgetag der Veröffentlichung in Kraft tritt. Die Veröffentlichung wird derzeit vorbereitet. Die Konkretisierung der Ausführungsbestimmungen fehlt noch und wird aktuell bearbeitet.

 

Frau Schulze fragt, wann dies abgeschlossen ist.

 

Herr Jekel teilt mit, dass die Konkretisierung der Ausführungsbestimmungen noch vor Ostern abgeschlossen sein soll.

 

Frau Schulze bittet um eine Information dazu in der nächsten Sitzung am 20.04.2021.

 

Herr Eichert fragt, was erwartet wird, wie viele Wohnungen mit der Satzung dem Wohnungsmarkt zugeführt werden sollen. Des Weiteren fragt er, ob es auch eine Auseinandersetzung mit der Satzung aus der Vergangenheit gab.

 

Herr Jekel erklärt, dass in einem Jahr über die Wirksamkeit der Satzung im GSWI-Ausschuss Bericht erstattet werden kann. Er verweist im Zusammenhang mit der Satzung aus der Vergangenheit, die Herr Eichert angesprochen hat, dass es vor 20 Jahren andere Konstellationen gab. Daraus nnen heute keine Rückschlüsse gezogen werden.

 

Herr Eicher erwartet dann konkrete Aussagen dazu, welche Wirksamkeit die Satzung hat sowie eine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen. Aus seiner Sicht wäre sehr interessant zu erfahren, was die Verwaltung investiert und welcher Nutzen entsteht.

 

Herr Heuer stellt klar, dass die Stadtverordnetenversammlung hier die Verwaltung beauftragt hat.

 

Frau Meier betont, dass nicht dargestellt werden kann, welche präventive Wirkung die Satzung hat.

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