23.03.2021 - 5.6 Bericht über die Umsetzung der Grundrente

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Frau Kitzmann (Fachbereich Soziales und Inklusion) erinnert daran, dass das Gesetz zur Grundrente am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung ist eine Aufgabe des Rententrägers.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat zunächst identifiziert, wer zunächst in den Genuss der Grundrente kommen könnte. Hierbei konnten 1831 Leistungsfälle ermittelt werden, bei denen ein „theoretischer Grundrentenanspruch“ anhand der vorliegenden Daten abgeleitet werden kann.

Auf Grundlage des ermittelten anspruchsberechtigten Personenkreises wurden alle Daten im Fachverfahren von den Sachbearbeitern manuell aufgearbeitet, um eine Sammelabfrage (entsprechend den Vorgaben des Rentenversicherungsträgers) über den Rentenversicherungsträger auslösen zu können. Stichtag ist hier der 30.04.2021. Die gegenüber der Rentenkasse getätigten Anmeldungen werden nach erfolgter Meldung den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt.

In den Leistungsbescheiden wurde für den betreffenden Personenkreis mit Wirkung vom 01.01.2021 ein Hinweis eingefügt, der die Hilfeempfänger darüber informiert, dass Leistungen zur Erstattung durch den Sozialhilfeträger angemeldet werden und ggf. eine rückwirkende Änderung der Leistungsbescheide erfolgen kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Kostenanalyse möglich. Auf Grund der komplexen und individuellen Berechnung ist eine Fiktivberechnung durch den Sozialhilfeträger nicht möglich.

Auf Grund der hohen Anforderungen wird jedoch davon ausgegangen, dass nur wenige der Hilfeempfänger nach dem SGB XII einen Grundrentenanspruch geltend machen können. Insbesondere in Bezug auf den neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII ist nicht davon auszugehen, dass es zu Kosteneinsparungen kommen wird.

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