25.03.2021 - 3.4 Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis90 / Die Grünen
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Twerdy bringt den Antrag ein.
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) informiert, dass die Umsetzung in Potsdam rechtlich wie auch aus Gründen mangelnder Kapazitäten nicht möglich ist.
Herr Rubelt macht noch einmal deutlich, dass die hinter dem Antrag stehende Grundhaltung von der Verwaltung unterstützt wird. Für Potsdam lässt jedoch der bestehende Rechtsrahmen eine solche Maßnahme nicht zu. Er unterbreitet das Angebot, zu prüfen, wo im Stadtgebiet noch Tempo-30-Zonen möglich sind und im Herbst zu berichten.
Herr Wilke erinnert an die ländlichen Gebiete Potsdams und erkundigt sich, für welche Bereiche konkret Tempo 30 gelten soll.
Herr Schenke erläutert, dass Freiburg als Regelgeschwindigkeit Tempo 30 festgelegt hat. Dies werde aber letztendlich hauptsächlich im Nebennetz umgesetzt und die Hauptverkehrsstraßen mit 50 km/h ausgewiesen. Hier handelt es sich in der Hauptsache um dichtbesiedeltes Stadtgebiet, welches nicht mit den teils ländlichen Strukturen Potsdams vergleichbar ist.
Herr Finken verweist noch einmal auf den Antragstext, in dem es nicht um die Umsetzung eines entsprechenden Modellversuchs in Potsdam geht, sondern lediglich um die Aufforderung, an den Bundesverkehrsminister heranzutreten.
Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt und fordert den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu erlassen.