12.03.2021 - 8 Barrierefreiheit in Nichtwohngebäuden des KIS

Beschluss:
geändert beschlossen
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Her Dörschel bringt den Antrag ein.

 

Herr Richter teilt mit, dass seitens der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) keine weiteren Einwände bestehen.

Allerdings wäre die Bitte, den Zeitpunkt der Berichterstattung zu ergänzen und zu 3. Den Anfangspassus mit „soweit möglich...“ zu erweitern.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. darzulegen, an welchen Kitas, Verwaltungsgebäuden und sonstigen öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS vollständige Barrierefreiheit besteht und an welchen nicht;

2. darzulegen, an welchen dieser Gebäude, an denen bisher keine vollständige Barrierefreiheit besteht, diese hergestellt werden kann;

3. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2021 Bericht zu erstatten.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen