12.03.2021 - 8 Barrierefreiheit in Nichtwohngebäuden des KIS
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Fr., 12.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. darzulegen, an welchen Kitas, Verwaltungsgebäuden und sonstigen öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS vollständige Barrierefreiheit besteht und an welchen nicht;
2. darzulegen, an welchen dieser Gebäude, an denen bisher keine vollständige Barrierefreiheit besteht, diese hergestellt werden kann;
3. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2021 Bericht zu erstatten.