01.07.2021 - 4 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 01.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
Herr Brinkkötter führt aus, dass die 2. Änderung alle nicht durch die 1. Änderung erfassten Restflächen des B 129 erfasst.
Erklärtes Ziel sei es, für den gesamten Geltungsbereich und angrenzende Bebauungsplanflächen ein Regenwasserkonzept umzusetzen. Zugleich sollen Erkenntnisse aus Vergabeverfahren der Grundstücke im B 129 (Vermarktung) berücksichtigt werden. Zu erwarten sind hier Änderungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung!
Kritik wird durch den OBR dahingehend geübt, dass
- es in diesem konkreten Zusammenhang als äußerst fragwürdig gelten muss, wenn Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse nicht mehr Sache der Politik sind, und so Ortskenntnisse der vor Ort politisch Tätigen nicht von vornherein berücksichtigt würden. Hier wird eine intensivere Zusammenarbeit gefordert.
- Vorliegender Sachverhalt zeigt, dass mit Einbindung des OBR bereits in der frühen Phase zur Aufstellung des B-Planes Mängel und daraus resultierende Nacharbeiten zu minimieren gewesen wären.
Aktuell wird das Gutachten zu A- und E-Maßnahmen erstellt! Die erforderlichen nachträglichen Bilanzierungen und der Nachweis von Ersatzhabitaten wären aus Sicht des OBR vermeidbar gewesen.
Der OBR bittet um Übersendung des Gutachtens.