01.07.2021 - 4 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

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Herr Brinkkötter führt aus, dass die 2. Änderung alle nicht durch die 1. Änderung erfassten Restflächen des B 129 erfasst.

 

Erklärtes Ziel sei es, für den gesamten Geltungsbereich und angrenzende Bebauungsplanflächen ein Regenwasserkonzept umzusetzen. Zugleich sollen Erkenntnisse aus Vergabeverfahren der Grundstücke im B 129 (Vermarktung) berücksichtigt werden. Zu erwarten sind hier Änderungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung!

 

Kritik wird durch den OBR dahingehend geübt, dass

 

  • es in diesem konkreten Zusammenhang als äerst fragwürdig gelten muss, wenn Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse nicht mehr Sache der Politik sind, und so Ortskenntnisse der vor Ort politisch Tätigen nicht von vornherein berücksichtigt würden. Hier wird eine intensivere Zusammenarbeit gefordert.

 

  • Vorliegender Sachverhalt zeigt, dass mit Einbindung des OBR bereits in der frühen Phase zur Aufstellung des B-Planes Mängel und daraus resultierende Nacharbeiten zu minimieren gewesen wären.

 

Aktuell wird das Gutachten zu A- und E-Maßnahmen erstellt! Die erforderlichen nachträglichen Bilanzierungen und der Nachweis von Ersatzhabitaten wären aus Sicht des OBR vermeidbar gewesen.

 

Der OBR bittet um Übersendung des Gutachtens.

 

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