26.06.2001 - 9 VEP Nr. 16 Zeppelinstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.06.2001
- Status:
- gemischt (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Durch den
Ausschussvorsitzenden wird mitgeteilt, dass ihm weitere Anträge auf Rederecht
von der Investorengemeinschaft Berler, Beyer sowie den Werbegemeinschaften
Markthalle Breite Str. und Wilhelmgalerie Potsdam vorliegen.
Auch hier
erfolgt kein Einspruch.
Die
Herren Beyer, Röske und Grube nehmen das Rederecht (u.a. äußern sie ihre
Nichtübereinstimmung mit dem Gutachten von Junker und Kruse, verweisen auf die
leerstehenden Handelsflächen).
Herr
Goetzmann geht auf die Kritik ein.
Herr
Dr. Menning beantragt folgende Änderungen zur DS 01/0429 und begründet diese:
Antrag
1
In Punkt
4 des Beschlusstextes ist in der zweiten Zeile auszutauschen:
anstatt
"maximal 5.000 m" (davon 3.000 m² im Lebensmittelbereich)"
schreibe: "nicht mehr als 4.000 m² (davon maximal 2.400 m² im
Lebensmittelbereich)".
Antrag
2
Punkt 4
des Beschlusstestes ist zu ergänzen durch:
Die
Gebäudehöhe ist auf drei Geschosse zu begrenzen.
Im Rahmen
der anschließenden Diskussion wird durch Herrn Goetzmann auf die verschiedenen
Nachfragen, Hinweise etc. eingegangen.
Aufgrund
der Erläuterungen innerhalb der Diskussion stellt Herr Jäkel folgenden
veränderten Änderungsantrag zur DS 01/0342:
5.000m²
sind zu streichen, statt dessen ist einzufügen: "bis insgesamt ca.
5.000 m²" Der 2. Satz des Beschlusstextes ist zu streichen.
Außerdem
bittet Herr Jäkel um Erteilung des Rederechts an den Investor, Herrn Momper.
Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass Herr Momper als verantwortlicher
Projektentwickler a priori Rederecht hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ihm
jedoch kein Redewunsch angezeigt worden.
Parallel
dazu reicht Herr Jäkel folgenden Änd.antrag (Formulierung zum Ausräumen von
Missverständlichkeiten) zur DS 01/0429 ein:
Der 3.
Punkt des Beschlussvorschlages möge durch folgende Formulierung ersetzt werden:
"Das
zugrundeliegende Gutachten zu den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien
(Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und unter Einbeziehung der Anlage 1 gebilligt."
Herr
Lehmann unterbreitet einen Änderungsvorschlag zum Änd.antrag von Herrn Dr.
Menning: "drei
Geschosse" ist
durch "drei Vollgeschosse" auszutauschen. Herr Dr.
Menning übernimmt diesen Antrag.
Verschiedene
Mitglieder des Ausschusses Weiterhin erhalten das Wort:
Herr
Cornelius spricht sich als Vertreter der Innenstadt für eine max. Begrenzung
der Verkaufsflächen bis 3.450 m² und eine Abstimmung mit Karstadt aus.
Herr
Schäfer (City-Manager) empfiehlt den Ausschussmitgliedern die Vorlage
"Gesamtstädt. Steuerungsleitlinien zur EH- und Zentrenentwicklung der
Landeshauptstadt Potsdam" als Grundlage für weitere Beschlüsse zur
Beschlussfassung zu empfehlen. Zum Standort Zeppelinstr. sieht er aus Sicht der
Innenstadt keine Notwendigkeit, den Standort weiter zu betreiben.
Herr
Jäkel teilt
mit, dass der Antrag der PDS-Fraktion 01/0342 in folgender geänderter
Formulierung zur Abstimmung kommen soll:
"5.000m²" ist zu streichen, statt dessen ist
einzufügen "bis ca. 4.000 m²".
Der 2.
Satz des Beschlusstextes ist zu streichen.
Abstimmung
folgender Anträge:
Änderungsantrag
Jäckel zur DS 01/429
Der 3.
Punkt des Beschlussvorschlages möge durch folgende Formulierung ersetzt werden:
"Das
zugrundeliegende Gutachten zu den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien
(Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und unter Einbeziehung der Anlage 1 gebilligt."
Abstimmung:
Zustimmung
mit 5/2/0
Änderungsantrag
Hüneke zur DS 01/429
In Pkt. 4
ist die Formulierung "von maximal 5.000 m² (davon 3.000 m² im
Lebensmittelbereich)" herauszunehmen und dafür einzusetzen "nicht
mehr als 2400 m² (davon 1.700 m² im Lebensmittelbereich)".
Abstimmung:
mit
1/6/0 abgelehnt
Änderungsantrag
Dr. Menning zur DS 01/0429
In Punkt
4 des Beschlusstextes ist in der zweiten Zeile auszutauschen:
anstatt "maximal
5.000 m" (davon 3.000 m² im Lebensmittelbereich)" schreibe "bis
ca. 4.000 m² (davon maximal 2.400 m² im Lebensmittelbereich)".
Punkt 4
des Beschlusstestes ist zu ergänzen durch:
Die
Gebäudehöhe ist auf drei Vollgeschosse zu begrenzen.
Abstimmung:
Zustimmung
mit 6/1/0
Drucksache
01/429 - Gesamtstädt. Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels - und
Zentrenentwicklung
der Landeshauptstadt einschließlich der vorher beschlossenen Änderungen
1.
und 2. wie Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters
3.
Das zugrundliegende Gutachten zu den gesamstädtischen Steuerungs-leitlinien
(Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und unter Einbeziehung der Anlage 1 gebilligt.
4.
Dem am Standort Zeppelinstraße/Kastanienallee geplanten SB-Warenhaus mit einer
Gesamtverkaufsfläche von bis ca. 4.000 m2 (davon maximal 2.400 m2 im Lebensmittelbereich) wird
zugestimmt; das Vorhaben- und Erschließungs-planverfahren ist auf dieser
Grundlage fortzuführen. Die Gebäudehöhe ist auf drei Vollgeschosse zu
begrenzen.
Abstimmung:
Zustimmung
mit 6/1/0