26.06.2001 - 3 1. Nachtragshaushaltssatzung 2001
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.06.2001
- Status:
- gemischt (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Beschlussantrag und die Anlage liegt den Teilnehmern vor. Herr Goetzmann
informiert, dass es sich hier im wesentlichen um eine Anpassung handelt, die
sich durch gewisse aktuelle Veränderungen zeitnah zur Wirkung und zur Umsetzung
ergeben haben; eine Änderung der haushaltswirtschaftlichen Bedingungen erfolgt
damit nicht. Darüber hinaus teilt Herr Goetzmann mit, dass Herr Erdmann
(Kämmerei) zur Zeit einen anderen Termin wahr- nimmt; sollte die Notwendigkeit
der Beantwortung von Rückfragen bestehen, würde man versuchen, ihn kurzfristig
zu erreichen.
Einzelne
Rückfragen
· zur Reduzierung der Personalausgaben
(resultiert aus unbesetzten Stellen)
·
zur
HH-St. 60100 Steganlagen
werden
durch Herrn Goetzmann und Herrn Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsanlagen)
beantwortet.
Die
Beantwortung bzw. Erläuterung zu folgenden Positionen bleiben offen und sind
diesem Protokoll beizufügen:
· Zuführung an den VM-HH - Kredite aus
Schulbausanierungsprogramm (weshalb werden diese Kreditbedingungen akzeptiert,
wie kommen sie zustande?)
·
Neuschaffung
von Wohnraum - Erhöhung - S. 45 VM-HH
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:1. Nachtragshaushaltssatzung
der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund des § 79 GO für das Land Brandenburg wird dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2001 folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt werden
erhöht vermindert und
damit der Gesamtbetrag des
um um Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge
gegenüber
bisher nunmehr
festgesetzt auf
DM DM DM DM
1. VerwHH
Einn. 7.989.600 10.049.100 539.686.100 537.626.600
Ausg. 16.999.400 20.131.700 581.438.400 578.306.100
2. VermHH
Einn. 100.685.000 2.857.600 181.140.200 278.967.600
Ausg. 102.127.100 4.299.700 181.140.200 278.967.600
§
2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
15.020.000 DM bleibt unverändert.
§
3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§
4
Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.
§
5
Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.
Potsdam, 04. Juli
2001
Birgit Müller Matthias Platzeck
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Oberbürgermeister