19.08.2021 - 4 Überweisungen aus der Stadtverordnetenversammlung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsbeirat Neu Fahrland
- Datum:
- Do., 19.08.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Dr. Klockow übergibt das Wort an Frau Waberski aus dem Bereich 462 - Verbindliche Bauleitplanung.
Frau Waberski erläutert die Beschlussvorlagen mit Drucksachennummer (DS-Nr.) 21/SVV/0808 (TOP 4.1) und 21/SVV/0809 (TOP 4.2) und das damit verbundene Anliegen der Landeshauptstadt. Für eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“, Teilbereiche West und Südost (TOP 4.2) ist zunächst einer Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland“ von Seiten des Ortsbeirates zuzustimmen (TOP 4.1).
Frau Dr. Klockow hält zu Beginn der folgenden Fragerunde enttäuscht fest, dass dieselben DS in der Vorberatung der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes am 17.08.2021, erst vor Sitzungsende um 21:50 Uhr behandelt wurde, und das gerade einmal für 10 Minuten.
Auf Nachfrage von Frau Sütterlin erklärt Frau Waberski, dass die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches an der Nordspitze im Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland", Anlage 03 auch im Geltungsbereich hätte verbleiben können, da es sich ohnehin um eine straßenrechtliche Flächenwidmung handele.
Herr Spade und ein weiterer Bürger weisen mit Unverständnis darauf hin, dass die als Badestelle an der Robinsoninsel angedachte Wasserfläche als solche zu flach und damit ungeeignet ist.
Herr Schulz fragt, worin überhaupt die Dringlichkeit begründet sei, dass die beiden Beschlussvorlagen noch in der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2021 zu behandeln seien. Man könne die Vorlagen doch auch bis zur Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2021 zurückstellen und damit eine ausführliche Behandlung in den zwei Sitzungen des vorberatenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes gewährleisten.
Frau Waberski erklärt, dass ein Bauantrag der Grund dafür sei, weshalb die Landeshauptstadt ein Interesse an einer schnellen Flächensicherung habe. Der Bauantrag tangiere eine Fläche, die womöglich für die Planung einer Tramtrasse von Bedeutung ist.
Daran anknüpfend fragt Herr Schulz, ob der Bauantrag nicht von der Landeshauptstadt zurückgestellt werden kann.
Frau Waberski führt aus, dass eine Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 BauGB nicht möglich sei, weil kein wirksam gefasster Planaufstellungsbeschluss vorliegt und für die Veränderungssperre ein solcher Aufstellungsbeschluss erforderlich ist.
Auf Nachfrage mehrerer Bürger bestätigt Frau Waberski, dass die Stege „Am Fährgut“ nicht als bauliche Anlagen, sondern als Schiffe zu werten sind. Stege hätten dort allerdings niemals gebaut werden dürfen, so die Einschätzung der Unteren Wasserbehörde der Landeshauptstadt.
Mehrere Bürger fragen nach der Umsetzung eines Uferweges.
Dazu hält Frau Dr. Klockow fest, dass bereits in einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2014 ein Uferweg als Planungsziel festgesetzt worden ist.
Frau Waberski betont, dass die Planungsziele, darunter auch der Uferweg, kein Beratungsgegenstand der Tagesordnung der heutigen Ortsbeiratssitzung sind.
Eine Bürgerin fragt, wie groß die Lärmbelästigung durch die Tram für die Anwohner voraussichtlich sein wird und welche Schallschutzmaßnahmen von der Landeshauptstadt geplant seien.
Frau Dr. Klockow verweist an der Stelle auf Lärmschutzgutachten aus früheren Jahren, aus welchen bereits damals hervorgegangen sei, dass gesundheitsgefährdende Grenzwerte im Bereich der Insel an der B2 überschritten wurden.
Frau Waberski weist darauf hin, dass es mittlerweile ein neues Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2020 gibt. Wenn die Planung der Tramtrasse konkreter wird, so wird ein weiteres Lärmschutzgutachten folgen.
Mehrere Bürger zweifeln die Aussagekraft des Gutachtens an, das zu Coronazeiten erstellt worden ist. Schließlich wurde der Verkehr durch Homeoffice- und Homeschooling-Möglichkeiten spürbar entlastet. Ein Bürger bekundet seine Bereitschaft, gegen das Gutachten von 2020 gerichtlich vorgehen zu wollen.
Mehrere Bürger ärgert die fehlende Kompromissbereitschaft der Landeshauptstadt hinsichtlich einer möglichen Verkehrsberuhigung. Warum könne für die Nachtstunden auf der B2/Tschudistraße keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h ausgesprochen werden?
Hierzu verliest Frau Dr. Klockow die Antwort der Landeshauptstadt auf eben jene Frage einer Bürgerin. Aus der Antwort geht im Wesentlichen hervor, dass die Landeshaustadt für Bundesstraßen nicht zuständig sei.
Frau Dr. Klockow erinnert noch einmal daran, dass der Ortsbeirat Neu Fahrland dem Aufstellungsbeschluss von 2014 zwar zustimmte, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass eine Umgehungsstraße für die Verkehrsentlastung geplant werden müsse.
Ein von der Veränderungssperre unmittelbar betroffener Bürger fragt, warum die Sperre sein komplettes Grundstück betreffe. Schließlich hätte doch auch eine 2 bis 3 Meter breite Fläche zur Sicherung einer möglichen Trassenplanung ausgereicht. Sofern die Beschlussvorlage 21/SVV/0809 (TOP 4.2) in der jetzigen Form von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werde, würde der Bürger Rechtsmittel einlegen.
Der betroffene Bürger verweist auf das erst kürzlich verlorene Gerichtsverfahren zur Kleingartenanlage Angergrund.
Frau Waberski meint, dass die Stadt aus diesem Urteil ihre Lehren gezogen habe.