19.08.2021 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsvorsteherin stellt die Vorlage vor.

 

Frau Dr. Klockow und Frau Sütterlin möchten die Einwände des von der Veränderungssperre unmittelbar betroffenen Bürgers aus dem Tagesordnungspunkt 2 berücksichtigen und den vierten Spiegelstrich in der Anlage 2 - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“, gänzlich streichen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu

Fahrland“

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“

soll entsprechend der Darstellungen in Anlage 3:

 

  • im Süden durch das kommunale Flurstück Nr. 13/5 sowie Teile der Flurstücke 11/4 und 66 der Flur 3 in der Gemarkung Neu Fahrland ergänzt werden, um eine abgestimmte Entwicklung für den gesamten westlichen Teilbereich der Insel Neu Fahrland bis zum Sacrow-Paretzer-Kanal zu gewährleisten,
  • im Westen durch den Uferbereich des Weißen Sees (Flurstück Nr. 94 der Flur 3 in der Gemarkung Neu Fahrland) ergänzt werden, um Stege o.ä. bauliche Anlagen auszuschließen zu können,
  • im Norden um die öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsflächen an der Nordbrücke (Flurstücke Nr. 80 und 83 (tlw.) der Flur 3 in der Gemarkung Neu Fahrland) reduziert werden und
  • im Osten um die Flurstücke Nr. 14 (tlw.), 29/1, 33/2, 66 (tlw.), 95, 96 und 98 (tlw.) der Gemarkung Neu Fahrland erweitert werden, um die künftige Anbindung der Straße Am Großen Horn an die Tschudistraße/B2 und eine geordnete städtebauliche Siedlungsentwicklung östlich der Tschudistraße zu gewährleisten.

 

Gegen diese Änderung erhebt sich kein Wiederspruch.

 

Die so geänderte Vorlage wird zu Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.