26.01.2022 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 167 "Schulstandort Ketziner S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Fahrland sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ndlichen Raumes empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Der Bebauungsplan Nr. 167 “Schulstandort Ketziner Straße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen