26.01.2022 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 156 "Gewerbeflächen Friedrich...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung im 2. Absatz des Beschlusstextes sowie Änderungen in der Anlage 2 (Planungsziele) zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. 

2. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung vom 16.03.2017 und Sitzung vom 26.04.2018) und Uetz-Paaren (Sitzung vom 28.03.2017) sind bei der Erstellung des Planentwurfs detailliert zu prüfen. …

3. 

4. 

 

Änderungen bei den Planungszielen:

 

Seite 3, Abs. 2, Satz 5:

Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet südlich und nördlich (Bahnhofssiedlung) angrenzenden Wohngebäuden sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

 

Seite 4, Abs. 3:

Weiteres Planungsziel ist sind die Erhaltung bzw. Ausgestaltung einer Grünverbindung entlang des Satzkorner Weges im süstlichen Geltungsbereich, einer Grünverbindung entlang der Bahnhofstr., die Grünfläche gegenüber der Bahnhofsiedlung sowie die Baumreihe entlang des ehemaligen Paarener Grenzweges.

 

Seite 4, Abs. 2:

Weitere Einzelhandelsbetriebe sollen nicht zulässig sein, lediglich auf einer Teilfläche östlich angrenzend an den bestehenden Baumarkt (GE 1 - Flurstück 9/6, Flur 3, Gemarkung Marquardt) soll in dem hier festzusetzenden Gewerbegebiet zur Abdeckung der Nahversorgungsansprüche der angrenzenden Ortsteile ein Lebensmittelmarkt unterhalb der Großflächigkeitsschwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO zulässig sein.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, die Änderungen und Ergänzungen aus dem Ortsbeirat Satzkorn abzulehnen bis auf die Ergänzungen in Seite 4, Abs. 3. Im Weiteren empfiehlt der Ausschuss der Vorlage mit einer Ergänzung in der Anlage 2 (Planungsziele), Seite 3, Ende des 2. Absatzes, zuzustimmen. Die Änderungen lauten demnach:

 

Seite 4, Abs. 3:

Weiteres Planungsziel ist sind die Erhaltung bzw. Ausgestaltung einer Grünverbindung entlang des Satzkorner Weges im süstlichen Geltungsbereich, einer Grünverbindung entlang der Bahnhofstr., die Grünfläche gegenüber der Bahnhofsiedlung sowie die Baumreihe entlang des ehemaligen Paarener Grenzweges.

 

Seite 3, Abs. 2 am Ende:

Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäuden (Bahnhofssiedlung) sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (nördlich des Plangebietes grenzt keine Wohnbebauung an)

 

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat noch nicht darüber beraten.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen und Ergänzungen aus dem Ortsbeirat Satzkorn (Ergänzung im 2. Absatz des Beschlusstextes sowie Änderungen in der Anlage 2 Seite 3, Abs. 2, Satz 5 sowie Seite 4, Abs. 2) werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen und Ergänzungen aus dem Ortsbeirat Satzkorn (Anlage 2 Seite 4, Abs. 3) werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die weitere vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung (Anlage 2 Seite 3, Ende des 2. Absatzes) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 156 “Gewerbeflächen Friedrichspark“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

  1. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung vom 16.03.2017) und Uetz-Paaren (Sitzung vom 28.03.2017) sind bei der Erstellung des Planentwurfs detailliert zu prüfen. Spätestens mit der Beschlussvorlage zum Auslegungsbeschluss ist der Stadtverordnetenversammlung wie auch den Ortsbeiräten darzustellen, ob und wie diese berücksichtigt werden können. Etwaige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse und Entscheidungsbedarfe sind im Einzelnen zu begründen.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 156 "Gewerbeflächen Friedrichspark“ ist in zwei Teilbereiche aufzuteilen (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Die sich aus der Teilung ergebenden Bauleitplanverfahren Nr. 156-1 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Süd)“ sind mit der Priorität 1I und das Bauleitplanverfahren Nr. 156-2 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Mitte-Nord) mit der Priorität 2l entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung weiterzuführen (siehe Anlage 6).

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen