26.01.2022 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 176 "Hermannswerder" Aufstell...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen/Ergänzungen in der Anlage 1 Planungsziele zuzustimmen:

 

 

Auf Seite 4 von 5 ist der gesamte Absatz

 

r den südwestlichen Inselbereich soll gemäß den Vereinbarungen … aus 2012    eine Neubebauung geprüft werden. …..   Ein konkretes Neubauprojekt könnte mithilfe der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB realisiert werden.“

 

ersatzlos zu streichen.

 

Der erste Satz auf Seite 5 „Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.“ wird gestrichen.

 

Die Planungsziele werden, wie folgt, ergänzt:

  1. Ziel der Planung ist die Bewältigung bestehender (städtebaulicher) Konflikte zwischen dem Erhalt von bestehenden Natur- und Landschaftsräumen (LSG, FFH und Wasserschutzzone) sowie Biotopen und dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Insel im Zuge der in den vergangenen Jahren stetig steigenden Nutzungsintensität. Dabei sollen die Interessen der auf der Insel lebenden Menschen sowie der Natur- und Landschaftsschutz Berücksichtigung finden, und die älteren und mobilitätseingeschränkten Personen hinsichtlich ihrer Belange in die Planungen einbezogen werden.

 

  1. Hierzu soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zunächst ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt werden, das die stetig steigenden Pendlerverkehre nach und von Hermannswerder nachhaltig und im Sinne des Umweltverbundes regelt.

 

3. Im Ergebnis der vorgenannten Punkte 1 und 2 soll im Zuge des Bebauungsplanverfahren ebenfalls geprüft werden, wie nach der Bewältigung bestehender und zu erwartender Konflikte ggfs. eine behutsame örtlich begrenzte Nutzungsintensivierung und bauliche Verdichtung auf der Insel Hermannswerder landschafts- und naturraumverträglich planungsrechtlich gesteuert werden kann.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Said, Fraktion AfD, bittet in der Niederschrift das Stimmverhalten (Gegenstimmen und Stimmenthaltungen) der Stadtverordneten festzuhalten.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen und Ergänzungen in der Anlage 1 - Planungsziele werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 176 “Hermannswerder“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen