26.01.2022 - 5.11 Digitalisierungsrat der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung hat die Vorlage zurückgestellt.

 

Der Hauptausschuss hat über diese Vorlage beraten, aber keine Empfehlung dazu abgegeben.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Lüdcke, Fraktion CDU, beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag findet

 

mit 24 Nein-Stimmen,

bei 24 Ja-Stimmen keine Mehrheit.

 

Nach weiteren zahlreichen Wortmeldungen zur Vorlage in der neuen Fassung vom 26.01.2022:

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 21 Ja-Stimmen.

 

 

Anschließend wird die Vorlage in der neuen Fassung vom 26.01.2022 zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1)      Der Oberbürgermeister bildet gemäß § 12 der Hauptsatzung („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium, das die Landeshauptstadt Potsdam auf ihrem Weg zur Smart-City-Modellkommune unterstützt und die Digitalisierung in einer Stadt des Wissenstransfers vorantreibt.

2)      Das Gremium erhält die Bezeichnung „Digitalisierungsrat der Landeshauptstadt Potsdam“, arbeitet ehrenamtlich und wird für eine Dauer von 3 Jahren berufen.

3)      Der Digitalisierungsrat begleitet die Erarbeitung einer Smart-City-Strategie und die Umsetzung der Smart-City-Modellprojekte. Der Digitalisierungsrat arbeitet transparent und informiert in geeigneter Weise über seine Arbeit. Am Ende der Berufungszeit legt der Digitalisierungsrat einen Bericht vor, der eine Empfehlung über die Fortführung des Gremiums enthält.

4)      Der Digitalisierungsrat setzt sich zusammen aus:

-       berufenen Mitgliedern, die namentlich auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von drei Jahren berufen werden (siehe Anlage);

-       einem entsendeten Mitglied, das durch die Stadtverordnetenversammlung aus dem Kreis ihrer Mitglieder bestimmt wird (siehe Anlage);

-       jeweils einem entsendeten Mitglied aus dem Klima-, Wirtschafts- und Beteiligungsrat.

5)      Der Digitalisierungsrat wählt aus seinen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Der Digitalisierungsrat wird in seiner ehrenamtlichen Arbeit durch die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt.

6)      Sollte ein berufenes Mitglied vorzeitig aus dem Digitalisierungsrat ausscheiden, obliegt es dem Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung einen namentlichen Vorschlag zur Nachberufung zu machen. Entsendete Mitglieder werden durch die entsendenden Gremien neu bestimmt.

7)      Nach der Berufung der Mitglieder lädt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam zu einer konstituierenden Sitzung.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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