26.01.2022 - 8.8 Etablierung eines Bereichs Medizinischer Bevölk...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE folgenden Änderungsantrag ein:

 

1. Änderung Ziffer 1

 

Die Anzahl der neu zu schaffenden Stellen und der Stellenwert sind in den Beschlusstext aufzunehmen.

 

2. Änderung Ziffer 2

Der Beschlusstext wird folgendermaßen ergänzt:

 

Die Fehlbedarfsfinanzierung aus dem Stadthaushalt bedarf einer Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung.“

 

3. Änderung Ziffer 3 letzter Satz

 

„Über den Fortgang ist dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion vierteljährlich zu berichten.“

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Im Nachgang der Sitzung teilt das ro des Oberbürgermeisters mit, dass die Anzahl der neu zu schaffenden Stellen und der Stellenwert (gemäß der beschlossenen Änderung in Ziffer 1) in der ebenfalls am 26.01.2022 beschlossenen Haushaltssatzung 2022, DS 21/SVV/1248, berücksichtigt sind. Eine diesbezügliche Mitteilungsvorlage dazu wird für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.März 2022 in Aussicht gestellt.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Gemäß Beschluss 21/SVV/1318 vom 01.12.2021 stellt die Landeshauptstadt Potsdam den Medizinischen Bevölkerungsschutz dauerhaft sicher und schafft die dafür notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen.

 

Dies umfasst die Gründung einer neuen Organisationseinheit im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst zur Koordinierung der pandemischen Lage sowie die Optimierung des Anfragemanagements durch eine Aufstockung des Servicecenters D115. Des Weiteren wird ein dynamisches Organisationmodell etabliert, das eine lageabhängige Zuführung von Personal aus dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit in den Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst ermöglicht.

 

Die Deckung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2022 durch Umorganisation unbesetzter Stellen. Im Doppelhaushalt 2023/24 ff. sind entsprechend zusätzliche Stellen im Stellenplan vorzusehen.

 

  1. Zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Lage wird der Oberbürgermeister zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem KlinikumErnst von Bergmann“ gGmbH über den Betrieb eines kommunalen Impf- und Testzentrums mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer Option für ein weiteres Jahr ermächtigt. Es erfolgt eine Fehlbedarfsfinanzierung aller Kosten, die nicht über Krankenkassen oder vergleichbare Träger sowie sonstige Kostenerstattungen des Bundes oder des Landes Brandenburg refinanziert werden können.  

 

Die Fehlbedarfsfinanzierung aus dem Stadthaushalt bedarf einer Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

  1. Auf der Grundlage der Projektbeschreibung medizinischer Bevölkerungsschutz (siehe Begründung) wird der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit im Geschäftsbereich 3, Fachbereich 33, eine Organisationseinheit aufstellen. Über den Fortgang ist dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion vierteljährlich zu berichten. 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen