26.01.2022 - 8.2 Abschluss Phase 2 - inhaltliches Konzept Areal ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Da sich der Oberbürgermeister in Quarantäne befindet und an der Sitzung nicht persönlich teilnehmen kann, hat er darum gebeten, der Sitzung per Video zugeschaltet zu werden, um auf Nachfragen antworten zu können. Im Verlauf der Diskussion wird davon kein Gebrauch gemacht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis, beantragt, dass die Zuschaltung des Oberbürgermeisters nicht zugelassen wird.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 25 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 22 Ja-Stimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Finken, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in die Ausschüsse für Finanzen,r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima, Umwelt und Mobilität.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 25 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 24 Ja-Stimmen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten in der Reihenfolge der Auslosung

 

  1. Pfarrer i.R. Herr Reinhart Kwaschik
  2. Herr Martin Vogel, Theologischer Vorstand der Stiftung Garnisonkirche
  3. Frau Barbara Kuster
  4. Herr Frank Paul
  5. Herr Ulrich Zimmermann
  6. Herr Andreas Kitschke
  7. Frau Röd, Nutzende Rechenzentrum

 

das Rederecht für 3 Minuten; sie stellen ihre jeweilige Position dar.

 

Anschließend erhält, wie vereinbart, jede Fraktion Rederecht für 3 Minuten. Die Stadtverordnete Dr. Zalfen  spricht für die Fraktion SPD und verweist auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE, den jede der Fraktionen in ihrem Statement begründen wird. Anschließend spricht die Stadtverordnete Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtverordnete Wollenberg namens der Fraktion DIE LINKE.

 

Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:

 

  1. ...

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass am Standort das Forum an der Plantage entstehen soll, welches den wiedererrichteten Garnisonkirchturm (A), den Standort des ehemaligen Kirchenschiffes als Haus der Demokratie (B) und das Rechenzentrums (C) einbezieht, sowie ihre städtebauliche Einbettung in das Areal Plantage mit Kreativquartier sowie Dortustraße und Breite Straße berücksichtigt.

 

  1. Die für die Phase 3 im Beschluss 20/SVV/0295 genannten Grundlagen für die zukünftige Gestaltung werden aufgrund der Ergebnisse der Phase 2 wie folgt präzisiert:

 

Alle städtebaulich-architektonischen Varianten für das Forum an der Plantager den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum sollen folgende Punkte berücksichtigen:

 

         den auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche mit seiner Nutzung als Kirche und der Erinnerungs-, Versöhnungs- und Bildungsarbeit; einen weitgehenden oder vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei auch zukünftig der Umfang von Fläche für die sozio-kreative Arbeit und als Raum für Formen der partizipativen Beteiligung zur Verfügung stehen soll, wie dies im RZ unter Abzug des Teils, der sich im Besitz Eigentum der Stiftung Garnisonkirche befindet, der Fall ist.

 

         ein neu errichtetes Haus der Demokratie als verbindendes Gebäude mit Sitzungsmöglichkeiten für die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, dem neuen Platz  zusätzliche Flächen r das Potsdam Museum sowie multifunktionalenumlichkeiten zur Realisierung von Veranstaltungen und zur Umsetzung der Geschichts- und Partizipationspfade. entsprechend der Nutzungskonzeption „Platz da!“.

 

        

 

  1. r die Phase 3 legt die Stadtverordnetenversammlung folgende Realisierungsschritte fest:

 

a)      Machbarkeitsstudie zur Konkretisierung des Forums an der Plantage

 

.

.

.

 

      Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gebracht, bevor es als Grundlage für die weitere Bearbeitung im städtebaulich-architektonischen Wettbewerb verwendet wird.

 

b)     Städtebaulich-architektonischer Realisierungswettbewerb

 

      Auf der Grundlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie werden in einem zweiphasigen städtebaulich-architektonischen Realisierungswettbewerb verschiedene Varianten für das Forum an der Plantage bestehend aus dem wiedererrichteten Garnisonkirchturm (A) dem Standort des ehemaligen Kirchenschiffes als Haus der Demokratie (B) und dem Rechenzentrum (C) sowie die städtebauliche Gestaltung der Plantage Einbindung in den gesamten Kontext der Plantage erarbeitet.

 

.

.

.

 

c)      Beteiligung und Entscheidung über den realisierbaren Entwurf

 

.

.

.

 

  1. r die Phase 4 des Beschlusses 20/SVV/0295 legt die Stadtverordnetenversammlung ergänzend fest:

 

      Neben dem anzupassenden Bebauungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung in Phase 4 ein auf der Machbarkeitsstudie und dem städtebaulich-architektonischem Wettbewerbsergebnis aufbauendes Betreibermodell und die abschließende Finanzierung für das Forum an der Plantage vor Beauftragung der Realisierung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

      r das Betreibermodell ist eine Form zu finden, die zum einen die eigenständige Betreibung des Turms der Garnisonkirche durch die Stiftung Garnisonkirche und des Hauses der Demokratie durch die Landeshauptstadt Potsdam sicherstellt sowie eine durch die Nutzenden des RZ selbstorganisierte Form im Rahmen des Mietmodells noch zu verhandelnden Betriebsmodells ermöglicht. Für die übergreifende Arbeit als Forum an der Plantage ist eine Kooperationsgrundlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.   

 

      Soweit die Realisierung des Vorhabens die Verfügbarkeit des im Eigentum der Stiftung Garnisonkirche Potsdam stehenden Grundstücks voraussetzt, fordert die Stadtverordnetenversammlung vom Oberbürgermeister in Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche einzutreten, mit denen eine rechts- und vertragskonforme eigentumsrechtlichen Übertragung bzw. Verfügbarkeit des ehemaligen Kirchenschiffgrundstücks für die Landeshauptstadt Potsdam zum Zeitpunkt der Realisierung des Forums an der Plantage nach Abschluss des 4-Phasen-Modells vorbereitet wird.

 

kann dem durch die in Anlage 1 erläuterte Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten der Landeshauptstadt Rechnung getragen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine städtischen Mittel und Erlöse der Erbpacht für den Bau des Turms der Garnisonkirche oder die Errichtung des originalgetreuen Kirchenschiffs verwendet werden und der Erbpachtvertrag eine möglichst lange Laufzeit, die Möglichkeit auf Vertragsverlängerung und einen Erbbauzins enthält, der sich an der geplanten gemeinwohlorientierten Nutzung ausrichtet und nicht als Einmalzahlung fällig wird.

 

Dies soll in einem gestuften Verfahren erfolgen:

 

  1. Der OBM beauftragt in Absprache mit der Stiftung Garnisonkirche Potsdam als Eigentümerin ein Rechtsgutachten zur Vertragsauslegung der unmittelbaren Rückübertragungsverpflichtung nach dem Übertragungsvertrag vom 25.02.2010. Das Gutachten wird der SVV zur Kenntnis gegeben. 
  2. Der Oberbürgermeister bittet in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche die Stiftungsaufsicht des Landes Brandenburg um die Bewertung, ob eine vorfristige, kostenfreie Rückübertragung des Grundstücks mit den Vorgaben des Stiftungsrechts, insbesondere der Vermögensbetreuungspflichten als Kuratoriumsmitglieder vereinbar wäre.
  3. Wenn im Ergebnis dieser Prüfungen keine zeitnahe ckübertragung des Grundstücks zur Realisierung des Forums an der Plantage erreicht werden kann, erhält der Oberbürgermeister durch einen separaten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Auftrag mit der Stiftung Garnisonkirche ein Erbbaurecht zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam zu verhandeln. Dabei ist sicherzustellen, dass keine städtischen Mittel und Erlöse der Erbpacht aus dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffs für den Bau des Turms der Garnisonkirche verwendet werden. Der Erbpachtvertrag soll eine möglichst lange Laufzeit haben, die Möglichkeit auf Vertragsverlängerung und einen Erbbauzins enthalten, der sich an der geplanten gemeinwohlorientierten Nutzung ausrichtet und nicht als Einmalzahlung fällig wird.

 

  • Wenn im Ergebnis der Machbarkeitsstudie absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Realisierung des Forums an der Plantageglich ist, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, in Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche zu gehen, um die Möglichkeiten einer weiteren Duldungsregelung für die Zwischennutzung des Rechenzentrums bis zum Baubeginn des Forums an der Plantage zu erreichen. Dabei sind die dazu notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung darzustellen.

 

 

Der Stadtverordnete Rühling bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgende Änderungsanträge ein:

 

ÄnderungsantragKostenlose Übertragung des Grundstückes“:

 

In Punkt 4 wird eingefügt:

 

a)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Fortführung des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass das zu beplanende Grundstück kostenlos in das Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam zurück übertragen wird.

 

Die Nummerierung der weiteren Abschnitte wird entsprechend angepasst.

 

In Punkt 5 wird der letzte Absatz gestrichen.

 

Änderungsantrag Funktioneller und baulicher Erhalt des Rechenzentrums“:

 

In Punkt 3 wird geändert:

 

[…] Alle städtebaulich-architektonischen Varianten für das Forum an der Plantager den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum sollen folgende Punkte berücksichtigen:

 

         den auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche mit seiner Nutzung als Kirche und der Erinnerungs-, Versöhnungs- und Bildungsarbeit; einen weitgehenden oder hinsichtlich der Funktion und des Baukörpers vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei auch zukünftig der Umfang von Fläche für die sozio-kreative Arbeit und als Raum für Formen der partizipativen Beteiligung zur Verfügung stehen soll, wie dies im RZ unter Abzug des Teils, der sich im Besitz der Stiftung Garnisonkirche befindet der Fall ist. […]

 

Änderungsantrag Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentrum:

 

In Punkt 2 wird ergänzt:

 

Um die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte zu sichern, wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit der Stiftung Garnisonkirche Potsdam über die Verlängerung der Miet- und Nutzungsverträge im Rechenzentrum um mindestens drei Jahre zu verhandeln. Das Ergebnis soll den Stadtverordneten vor Eintritt in die Phase 3 mitgeteilt werden.

 

 

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

1.  Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Ergebnis der 2. Phase des Beschlusses 20/SVV/0295 von Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam und den Nutzenden des Rechenzentrums gemeinsam vorgelegte Umsetzungsempfehlung auf der Grundlage des Konzeptes „Platz da!“ (siehe Anlage 2) für die Schaffung eines Forums an der Plantage mit dem Turm der Garnisonkirche, dem Rechenzentrum und einem verbindenden Haus der Demokratie (siehe Anlage 1) zur Kenntnis. Die STVV stellt ergänzend dazu fest, dass diese Übereinkunft rechtlich und politisch in einem ungeklärten Spannungsverhältnis zu den zusätzlich aufgeführten Beschlüssen der STVV und zu der Satzung der Stiftung Garnisonkirche steht.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass am Standort das Forum an der Plantage entstehen soll, welches den wiedererrichteten Garnisonkirchturm (A), den dabei auch möglichen Wiederaufbau Standort des ehemaligen Kirchenschiffes als Haus der Demokratie und Raum für multifunktionale Nutzung (B) und das Areal des Rechenzentrums (C) einbezieht.

 

  1. Die für die Phase 3 im Beschluss 20/SVV/0295 genannten Grundlagen für die zukünftige Gestaltung werden aufgrund der Ergebnisse der Phase 2 wie folgt präzisiert:

 

Alle städtebaulich-architektonischen Varianten für das Forum an der Plantage r den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum sollen folgende Punkte berücksichtigen:

 

    den auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche mit seiner Nutzung als Kirche und der Erinnerungs-, Versöhnungs- und Bildungsarbeit; die Option des in der Kubatur und äerer Gestalt wieder zu errichtende Kirchenschiff der Garnisonkirche sowie das Areal des Rechenzentrums.einen weitgehenden oder vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei auch zukünftig der Umfang von Fläche für die sozio-kreative Arbeit und als Raum für Formen der partizipativen Beteiligung zur Verfügung stehen soll, wie dies im RZ unter Abzug des Teils, der sich im Besitz der Stiftung Garnisonkirche befindet der Fall ist.

 

    ein neu errichtetes Haus der Demokratie, mit der Option der Kubatur und äeren Gestalt des Kirchenschiffes, als verbindendes Gebäude mit Sitzungsmöglichkeiten für die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, dem neuen Platz für das Potsdam Museum sowie multifunktionalen Räumlichkeiten zur Realisierung von Veranstaltungen und zur Umsetzung der Geschichts- und Partizipationspfade und auch zur kirchlich-religiösen Nutzung. entsprechend der Nutzungskonzeption „Platz da!“.

 

   den in der Umsetzungsempfehlung der am Design-Thinking-Prozess-Beteiligten (siehe Anlage 1) formulierten   Anspruch, dass das zukünftige Ensemble deutlich den Bruch mit der architektonischen Sprache und Geschichte der bestehenden bzw. wiederentstehenden Bauten ausstrahlen muss. Dies soll unter anderem an jenem Teil des Rechenzentrums deutlich werden, der auf dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffes steht, um den Kontext, in dem das Gebäude an dieser Stelle errichtet wurde, zum Ausdruck zu bringen und die Grundfläche des ehemaligen Kirchenschiffs nachvollziehbar werden zu lassen, ohne dass dabei das Kirchenschiff rekonstruiert wird.

 

  1. r die Phase 3 legt die Stadtverordnetenversammlung folgende Realisierungsschritte fest:

 

a)      Machbarkeitsstudie zur Konkretisierung des Forums an der Plantage

 

   

 

   

 

  • Dazu hat der Oberbürgermeister die Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam als zweiter Eigentümerin auf dem Areal einzuholen und sich mit den Nutzenden des Rechenzentrums  und der Garnisonkirche abzustimmen. Dabei sind auch alle relevanten Innenstadtvereine, die Nagelkreuzgemeinde und die Fördergesellschaft zum Wiederaufbau der Garnisonkirche (FWG) einzubeziehen.

 

   

 

   

 

AG 1: 

 

AG 2: Raumprogramm für die Erweiterung der Ausstellungsmöglichkeiten des Potsdam Museums, zur Geschichtsvermittlung und für die sozio-kreative Arbeit unter Leitung des/der Kulturausschussvorsitzenden, unter Einbindung von Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, des Fördervereins des Potsdam Museums und unter Mitwirkung des Geschäftsbereiches 2 einschließlich des Potsdam Museums. Einbindung von Stiftung Garnisonkirche Potsdam und RZ für die Abstimmung von eventuell gemeinsam bzw. gebäudeübergreifend nutzbaren Ausstellungsflächen. Hinzu kommen die Profil- bzw. Nagelkreuzgemeinde, die Vereine des Dachverbandes Mitteschön und die FWG.

 

   Gemäß Beschluss 20/SVV/0295 sowie auf der Grundlage des B-Plans 1, der Sanierungsziele der LH Potsdam und der Beschlüsse der STVV zur begrenzten Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums von 2015 und 2018 wird das zu erarbeitende städtebauliche Konzept mit den Eigentümern sowie Nutzenden des Rechenzentrums und der Garnisonkirche sowie den relevanten Innenstadtvereinen unter dem Dach von „Mitteschön“, der Nagelkreuzgemeinde und der FWG abgestimmt und mit der Stadtgesellschaft diskutiert. Die Beteiligung soll bereits bei der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie im Rahmen der AG 3 erfolgen.

 

AG 3: Städtebauliches Konzept zur Einbindung des Forums an der Plantage in den Stadtraum und für stadtplanerische und ökologische Vorgaben für das Forum an der

Plantage unter Leitung des Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses, unter Einbindung von Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, der Glockenweiß GmbH, des Sanierungsträgers, des Bauhaus der Erde, der EKBO, der Nutzenden des Rechenzentrums, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam sowie je eine/r von jeder Fraktion zu benennendem Vertreter*in der Stadtgesellschaft und unter Mitwirkung des Geschäftsbereiches 4. Einzubinden sind durch den Ersteller der Machbarkeitsstudie ferner der Gestaltungsrat, die Architektenkammer, das Kinder- und Jugendbüro und der Klimarat der Landeshauptstadt Potsdam. Hinzu treten jeweils ein Vertreter/Vertreterin der Nagelkreuzgemeinde, der unter dem Dach von „Mitteschön“ zusammenstehenden Innenstadtvereine und der FWG.

 

   

   

 

b)     Städtebaulich-architektonischer Realisierungswettbewerb

 

   Auf der Grundlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie werden in einem zweiphasigen städtebaulich-architektonischen Realisierungswettbewerb verschiedene Varianten für das Forum an der Plantage bestehend aus dem wiedererrichteten Garnisonkirchturm (A) dem Standort des ehemaligen Kirchenschiffes dem nach Möglichkeit wiederaufzubauenden Kirchenschiff als Haus der Demokratie (B) und dem Areal des Rechenzentrums (C), sowie die städtebauliche Gestaltung der Plantage erarbeitet.

 

   Zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen des Architektur- und städtebaulichen Wettbewerbs wird im Anschluss an die Machbarkeitsstudie vom Geschäftsbereich 4 eine Werkstatt unter Mitwirkung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam, der Nutzenden des Rechenzentrums und der Garnisonkirche, Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, je einem/r von jeder Fraktion zu benennenden Vertreter*in der Stadtgesellschaft sowie des Beteiligungsrates, des Gestaltungsrates, der Architektenkammer, des Kinder- und Jugendbüros, des Klimarates der Landeshauptstadt Potsdam, Vertreter*innen der Nagelkreuzgemeinde, von Mitteschön, der FWG und weiteren Expert*innen durchgeführt.

 

   

 

c)      Beteiligung und Entscheidung über den realisierbaren Entwurf

 

   Um einen von Eigentümern, den jeweils Nutzenden (Rechenzentrum und Garnisonkirche) und Stadtgesellschaft akzeptierten städtebaulichen und gestalterischen Entwurf zu realisieren, sollen alle drei Gruppen im Preisgericht vertreten sein. Das Preisgericht wählt bis zu drei Siegerentwürfe aus, die vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Bürgerinnen und rgern zur Votierung in einer Bürgerbefragung vorgelegt werden.

 

   Der Stadtverordnetenversammlung ist zum Abschluss der Phase 3 gemäß Beschluss 20/SVV/0295 der zu realisierende Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. r die Phase 4 des Beschlusses 20/SVV/0295 legt die Stadtverordnetenversammlung ergänzend fest:

 

   Das Haus der Demokratie mit weiteren, multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten soll durch die Landeshauptstadt Potsdam betrieben werden. Neben dem anzupassenden Bebauungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung in Phase 4 ein auf der Machbarkeitsstudie und dem städtebaulich-architektonischem Wettbewerbsergebnis aufbauendes Betreibermodell und die abschließende Finanzierung für das Forum an der Plantage vor Beauftragung der Realisierung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

   r das Betreibermodell ist eine Form zu finden, die zum einen die eigenständige Betreibung des Turms der Garnisonkirche durch die Stiftung Garnisonkirche und des Hauses der Demokratie durch die Landeshauptstadt Potsdam sicherstellt. sowie eine durch die Nutzenden des RZ selbstorganisierte Form im Rahmen des Mietmodells ermöglicht. Für die übergreifende Arbeit als Forum an der Plantage ist eine Kooperationsgrundlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.   

 

   Soweit die Realisierung des Vorhabens die Verfügbarkeit des im Eigentum der Stiftung Garnisonkirche Grundstück durch die Landeshauptstadt Potsdam voraussetzt, ist eine rechtliche Regelung zu treffen, die mit der Satzung der Stiftung konform geht. Potsdam stehenden Grundstücks voraussetzt, kann dem durch die in Anlage 1 erläuterte Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten der Landeshauptstadt Rechnung getragen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine städtischen Mittel und Erlöse der Erbpacht für den Bau des Turms der Garnisonkirche oder die Errichtung des originalgetreuen Kirchenschiffs verwendet werden und der Erbpachtvertrag eine möglichst lange Laufzeit, die Möglichkeit auf Vertragsverlängerung und einen Erbbauzins enthält, der sich an der geplanten gemeinwohlorientierten Nutzung ausrichtet und nicht als Einmalzahlung fällig wird.

 

 

Im Weiteren begründet der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, seinen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut:

 

1. Änderung Punkt 3 erster Anstrich zweiter Halbsatz:

den möglichst vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, mindestens aber des auf den städtischen Flächen gelegenen Gebäudeteils, wobei auch zukünftig der Umfang von Fläche für die sozio-kreative Arbeit und als Raum für Formen der partizipativen Beteiligung zur Verfügung stehen soll, wie dies im RZ unter Abzug des Teils, der sich im Besitz der Stiftung  Garnisonkirche befindet, der Fall ist.

 

2. Änderung Punkt 4a dritter Anstrich

Dazu ist eine Abstimmung mit der Stiftung Garnisonkirche und mit den Nutzern des Rechenzentrums vorzunehmen.“

 

3. Änderung Punkt 5 dritter Anstrich

Es ist zu ergänzen:

 

Die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Siftung Garnisonkirche getroffene Festlegung:

 

Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt am Bau der Garnisonkirche wird ausgeschlossen.“ (Drucksache 08/SVV/0325) wird bekräftigt.

 

 

Anschließend bringt der Stadtverordnete Teuteberg namens der Fraktion der Freien Demokraten einen weiteren Änderungsantrag ein:

 

Im Punkt 1. wird „das Rechenzentrums“ durch „des Rechenzentrums“ ersetzt.

 

Im Punkt 4. Absatz b) Städtebaulich-architektonischer Realisierungswettbewerb wird „(B)   und dem Rechenzentrum durch „(B)   und   dem Standort des derzeitigen Rechenzentrums“  ersetzt.

 

 

Nach diversen Diskussionsrednern beantragt  der Stadtverordnete Finken namens der Fraktion CDU gemäß § 25 Abs. 2 Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion CDU sowie über den Gesamtantrag.

 

Nach einem weiteren Redebeitrag

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bartelt, Fraktion ndnis 90/Die Grünen, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem der Stadtverordnete Kirsch namens der Fraktion Bürgerbündnis das Rederecht wahrgenommen hat und damit alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 27 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

Es wird in der Diskussion gemäß Rednerliste fortgefahren. Die Stadtverordnete Rößler beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE gemäß § 25 Abs. 2 Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag betreffs „Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentrum“.

 

Anschließend stellt der Vorsitzende die o.g. Änderungs-/Ergänzungsanträge in der folgenden Reihenfolge zur Abstimmung:

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 26.01.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

der Fraktion DIE aNDERE betreffs

Kostenlose Übertragung des Grundstückes“ vom 25.01.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 12 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

der Fraktion DIE aNDERE betreffs

 Funktioneller und baulicher Erhalt des Rechenzentrums“ vom 25.01.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

der Fraktion DIE aNDERE betreffs

Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentrum vom 25.01.2022 wird

 

mit 33 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 15 Ja-Stimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

des Stadtverordneten Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE vom 26.01.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

der Fraktion CDU vom 26.01.2022 wird

 

mit 36 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 14 Ja-Stimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag

der Fraktion der Freien Demokraten vom 26.01.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird der Antrag in der geänderten Fassung entsprechend des Änderungsantrages der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 26.01.2022 zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Ergebnis der 2. Phase des Beschlusses 20/SVV/0295 von Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam und den Nutzenden des Rechenzentrums gemeinsam vorgelegte Umsetzungsempfehlung auf der Grundlage des Konzeptes „Platz da!“ (siehe Anlage 2) für die Schaffung eines Forums an der Plantage mit dem Turm der Garnisonkirche, dem Rechenzentrum und einem verbindenden Haus der Demokratie (siehe Anlage 1) zur Kenntnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass am Standort das Forum an der Plantage entstehen soll, welches den wiedererrichteten Garnisonkirchturm (A), den Standort des ehemaligen Kirchenschiffes als Haus der Demokratie (B) und das Rechenzentrum (C) einbezieht, sowie ihre städtebauliche Einbettung in das Areal Plantage mit Kreativquartier sowie Dortustraße und Breite Straße berücksichtigt.

 

 

  1. Die für die Phase 3 im Beschluss 20/SVV/0295 genannten Grundlagen für die zukünftige Gestaltung werden aufgrund der Ergebnisse der Phase 2 wie folgt präzisiert:

 

Alle städtebaulich-architektonischen Varianten für das Forum an der Plantager den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum sollen folgende Punkte berücksichtigen:

         den auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche mit seiner Nutzung als Kirche und der Erinnerungs-, Versöhnungs- und Bildungsarbeit; einen weitgehenden oder vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei auch zukünftig der Umfang von Fläche für die sozio-kreative Arbeit und als Raum für Formen der partizipativen Beteiligung zur Verfügung stehen soll, wie dies im RZ unter Abzug des Teils, der sich im Eigentum der Stiftung Garnisonkirche befindet der Fall ist.

 

         ein neu errichtetes Haus der Demokratie als verbindendes Gebäude mit Sitzungsmöglichkeiten für die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, zusätzliche Flächen für das Potsdam Museum sowie multifunktionale Räumlichkeiten zur Realisierung von Veranstaltungen und zur Umsetzung der Geschichts- und Partizipationspfade.

 

      den in der Umsetzungsempfehlung der am Design-Thinking-Prozess-Beteiligten (siehe Anlage 1) formulierten   Anspruch, dass das zukünftige Ensemble deutlich den Bruch mit der architektonischen Sprache und Geschichte der bestehenden bzw. wiederentstehenden Bauten ausstrahlen muss. Dies soll unter anderem an jenem Teil des Rechenzentrums deutlich werden, der auf dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffes steht, um den Kontext, in dem das Gebäude an dieser Stelle errichtet wurde, zum Ausdruck zu bringen und die Grundfläche des ehemaligen Kirchenschiffs nachvollziehbar werden zu lassen, ohne dass dabei das Kirchenschiff rekonstruiert wird.

 

  1. r die Phase 3 legt die Stadtverordnetenversammlung folgende Realisierungsschritte fest:

 

a)     Machbarkeitsstudie zur Konkretisierung des Forums an der Plantage

 

      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Präzisierung und Umsetzung des vorliegenden Ergebnisses der Phase 2 Forum an der Plantage eine Machbarkeitsstudie (Raum- und Funktionsprogramm und städtebauliches Konzept) zu beauftragen.

 

      Das Ziel der Machbarkeitsstudie ist die Erarbeitung eines räumlich-funktionalen (Synchronisation des Raumprogrammes mit den Möglichkeiten), städtebaulichen (Chancen und Beschränkung am gewählten Standort) und rechtskonformen Vorschlags für die Realisierung des Forums an der Plantage, welches mit einer Kostenschätzung zu untersetzen ist.

 

      Dazu hat der Oberbürgermeister die Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam als zweiter Eigentümerin auf dem Areal einzuholen und sich mit den Nutzenden des Rechenzentrums abzustimmen.

 

      Die Machbarkeitsstudie soll in einem Auftragspaket mit der Erstellung des Raumprogramms CampusLHP verbunden werden, um Synergien und Abhängigkeiten zu beachten.

 

      r die Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung bei der Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms und des städtebaulichen Konzeptes werden Arbeitsgruppen gebildet, welche unter Verfahrensleitung (Moderation, Methodik) durch den Auftragnehmer der Machbarkeitsstudie in die Erarbeitung eingebunden werden.

 

AG 1: Raumprogramm zur Ausübung der repräsentativen und partizipativen Demokratie unter Leitung des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, unter Einbindung von Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Potsdam und unter Mitwirkung des Geschäftsbereiches 5 sowie des Kommunalen Immobilienservices. Einbindung von Stiftung Garnisonkirche und RZ für multifunktional gemeinsam nutzbare Räume.

 

AG 2: Raumprogramm für die Erweiterung der Ausstellungsmöglichkeiten des Potsdam Museums, zur Geschichtsvermittlung und für die sozio-kreative Arbeit unter Leitung des/der Kulturausschussvorsitzenden, unter Einbindung von Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, des Fördervereins des Potsdam Museums und unter Mitwirkung des Geschäftsbereiches 2 einschließlich des Potsdam Museums. Einbindung von Stiftung Garnisonkirche Potsdam und RZ für die Abstimmung von eventuell gemeinsam bzw. gebäudeübergreifend nutzbaren Ausstellungsflächen.

 

      Gemäß Beschluss 20/SVV/0295 wird das zu erarbeitende städtebauliche Konzept mit den Eigentümern sowie Nutzenden abgestimmt und mit der Stadtgesellschaft diskutiert. Die Beteiligung soll bereits bei der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie im Rahmen der AG 3 erfolgen.

 

 

AG 3: Städtebauliches Konzept zur Einbindung des Forums an der Plantage in den Stadtraum und für stadtplanerische und ökologische Vorgaben für das Forum an der

Plantage unter Leitung des Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses, unter Einbindung von Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, der Glockenweiß GmbH, des Sanierungsträgers, des Bauhaus der Erde, der EKBO, der Nutzenden des Rechenzentrums, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam sowie je eine/r von jeder Fraktion zu benennendem Vertreter*in der Stadtgesellschaft und unter Mitwirkung des Geschäftsbereiches 4. Einzubinden sind durch den Ersteller der Machbarkeitsstudie ferner der Gestaltungsrat, die Architektenkammer, das Kinder- und Jugendbüro und der Klimarat der Landeshauptstadt Potsdam.

 

      r alle Arbeitsgruppen gilt, dass die an den Standort Plantage zu verlagernden Angebote/Aufgaben/Funktionen der Landeshauptstadt Potsdam sich an den finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten orientieren müssen und sollen daher vorzugsweise jene umfassen, die kurz- und/oder mittelfristig alternativ an anderen Standorten realisiert werden müssten. Die Beteiligungselemente im Prozess sind so zu organisieren, dass die Beteiligung im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit gewährleistet werden kann.

      Vorhandene Machbarkeitsstudien wie die für das Potsdam Museum (DS 21/SVV/0596) und     den Plenarsaal sind in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

  • Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gebracht, bevor es als Grundlage für die weitere Bearbeitung im städtebaulich-architektonischen Wettbewerb verwendet wird.

 

 

b) Städtebaulich-architektonischer Realisierungswettbewerb

 

      Auf der Grundlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie werden in einem zweiphasigen städtebaulich-architektonischen Realisierungswettbewerb verschiedene Varianten für das Forum an der Plantage bestehend aus dem wiedererrichteten Garnisonkirchturm (A) dem Standort des ehemaligen Kirchenschiffes als Haus der Demokratie (B) und dem Rechenzentrum (C), sowie die städtebauliche Einbindung in den gesamten Kontext der Plantage erarbeitet.

 

      Zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen des Architektur- und städtebaulichen Wettbewerbs wird im Anschluss an die Machbarkeitsstudie vom Geschäftsbereich 4 eine Werkstatt unter Mitwirkung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam, der Nutzenden des Rechenzentrums, Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, je einem/r von jeder Fraktion zu benennenden Vertreter*in der Stadtgesellschaft sowie des Beteiligungsrates, des Gestaltungsrates, der Architektenkammer, des Kinder- und Jugendbüros, des Klimarates der Landeshauptstadt Potsdam und weiteren Expert*innen durchgeführt.

 

      Die Ausschreibungsunterlagen und ein Vorschlag der Verwaltung zur Zusammensetzung der Jury werden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und in der Folge durchgeführt. Das Gesamtergebnis bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

c)   Beteiligung und Entscheidung über den realisierbaren Entwurf

 

      Um einen von Eigentümern, Nutzenden und Stadtgesellschaft akzeptierten städtebaulichen und gestalterischen Entwurf zu realisieren, sollen alle drei Gruppen im Preisgericht vertreten sein. Das Preisgericht wählt bis zu drei Siegerentwürfe aus, die vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Bürgerinnen und Bürgern zur Votierung in einer Bürgerbefragung vorgelegt werden.

 

      Der Stadtverordnetenversammlung ist zum Abschluss der Phase 3 gemäß Beschluss 20/SVV/0295 der zu realisierende Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

  1. r die Phase 4 des Beschlusses 20/SVV/0295 legt die Stadtverordnetenversammlung ergänzend fest:

 

      Neben dem anzupassenden Bebauungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung in Phase 4 ein auf der Machbarkeitsstudie und dem städtebaulich-architektonischem Wettbewerbsergebnis aufbauendes Betreibermodell und die abschließende Finanzierung für das Forum an der Plantage vor Beauftragung der Realisierung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

      Für das Betreibermodell ist eine Form zu finden, die zum einen die eigenständige Betreibung des Turms der Garnisonkirche durch die Stiftung Garnisonkirche und des Hauses der Demokratie durch die Landeshauptstadt Potsdam sicherstellt sowie eine durch die Nutzenden des RZ selbstorganisierte Form im Rahmen des noch zu verhandelnden Betriebsmodells ermöglicht. Für die übergreifende Arbeit als Forum an der Plantage ist eine Kooperationsgrundlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.   

 

  • Soweit die Realisierung des Vorhabens die Verfügbarkeit des im Eigentum der Stiftung Garnisonkirche Potsdam stehenden Grundstücks voraussetzt, fordert die Stadtverordnetenversammlung vom Oberbürgermeister in Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche einzutreten, mit denen eine rechts- und vertragskonforme eigentumsrechtlichen Übertragung bzw. Verfügbarkeit des ehemaligen Kirchenschiffgrundstücks für die Landeshauptstadt Potsdam zum Zeitpunkt der Realisierung des Forums an der Plantage nach Abschluss des 4-Phasen-Modells vorbereitet wird.

 

Dies soll in einem gestuften Verfahren erfolgen:

 

  1.  Der OBM beauftragt in Absprache mit der Stiftung Garnisonkirche Potsdam als Eigentümerin ein Rechtsgutachten zur Vertragsauslegung der unmittelbaren Rückübertragungsverpflichtung nach dem Übertragungsvertrag vom 25.02.2010. Das Gutachten wird der SVV zur Kenntnis gegeben.

 

  1.  Der Oberbürgermeister bittet in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche die Stiftungsaufsicht des Landes Brandenburg um die Bewertung, ob eine vorfristige, kostenfreie Rückübertragung des Grundstücks mit den Vorgaben des Stiftungsrechts, insbesondere der Vermögensbetreuungspflichten als Kuratoriumsmitglieder vereinbar wäre.

 

  1.  Wenn im Ergebnis dieser Prüfungen keine zeitnahe Rückübertragung des Grundstücks zur Realisierung des FORUMS AN DER PLANTAGE erreicht werden kann, erhält der Oberbürgermeister durch einen separaten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Auftrag mit der Stiftung Garnisonkirche ein Erbbaurecht zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam zu verhandeln. Dabei ist sicherzustellen, dass keine städtischen Mittel und Erlöse der Erbpacht aus dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffs für den Bau des Turms der Garnisonkirche verwendet werden. Der Erbpachtvertrag soll eine möglichst lange Laufzeit haben, die Möglichkeit auf Vertragsverlängerung und einen Erbbauzins enthalten, der sich an der geplanten gemeinwohlorientierten Nutzung ausrichtet und nicht als Einmalzahlung fällig wird.

 

  • Wenn im Ergebnis der Machbarkeitsstudie absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Realisierung des FORUMS AN DER PLANTAGE möglich ist, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, in Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche zu gehen, um die Möglichkeiten einer weiteren Duldungsregelung für die Zwischennutzung des Rechenzentrums bis zum Baubeginn des Forums an der Plantage zu erreichen. Dabei sind die dazu notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung darzustellen.

 

 

 

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