02.03.2022 - 9.2 Neubildung mehrerer Gremien

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Eine Abstimmung über diesen Antrag ist nicht erforderlich, da ein Ausschuss gemäß § 43 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet werden muss, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Stärkeverhältnissen der Fraktionen entspricht. Durch den Mandatsverlust eines Stadtverordneten der AfD und des fehlenden Nachrückers hat sich die Fraktionsstärke der AfD verringert. Die Fraktionen AfD und Freie Demokraten haben nunmehr jeweils 3 Fraktionsmitglieder. Ein entsprechender Antrag der Fraktion der Freien Demokraten liegt schriftlich vor.

 

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