02.03.2022 - 7.8 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage frühzeitig b...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion der Freien Demokraten von der Stadtverordneten Becker eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Said, Fraktion AfD, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Es erfolgt eine getrennte Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine möglichst weitreichende ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse der Stadtverordnetenversammlung spätestens in der Sitzung im Mai 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll der zulässige Rahmen des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) weitestgehend ausgeschöpft werden.

 

Angestrebt werden in diesem Jahr auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam möglichst fünf verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage (nicht erst zur Adventszeit). Die entsprechenden Tage sollten bereits in die im Mai 2022 vorzulegende Verordnung aufgenommen werden.

 

Idealerweise sollen die erforderlichen Verordnungen künftig nicht nur ein einzelnes besonderes Ereignis enthalten, sondern bereits die Planung des gesamten Jahres mit einer Vielzahl von attraktiven Ereignissen berücksichtigen, die verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zulassen. Die Vorlage der Verordnung in der Stadtverordnetenversammlung wird künftig zu Beginn des entsprechenden Jahres angestrebt (ggf. auch schon zum Ende des Vorjahres).

 


 

 

 

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