02.03.2022 - 2.15 Pläne für die Gas-, Strom- und Wärmeversorgung ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf Nachfrage des Stadtverordneten Menzel verweist der Vorsitzende, Herr Heuer, darauf, dass ihm seitens der Verwaltung die Unzulässigkeit dieser Frage signalisiert worden sei. Der Oberbürgermeister bestätigt und begründet diese Auffassung in seinen Ausführungen. Die gemäß § 29 BbgKVerf schriftlich zu begründende Verweigerung der Beantwortung liegt nicht vor.

 

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