02.03.2022 - 2.16 Müll und Verwahrlosung in Babelsberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, beantwortet.

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, stellt gemäß § 13 Abs. 2, S. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung nach der Beantwortung der Frage 2.16 das Ende der Fragestunde fest.

 

Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung sind die nicht erledigten Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 2.17 bis 2.27 durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform zu beantworten.

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