04.05.2022 - 7.5 Errichtung einer dauerhaften Zweigstelle der Mu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussr Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten:

 

-          Angliederung der Zweigstelle vorzugsweise an eine allgemeinbildende Schule, z. B. die dort geplante weiterführende Schule, mit eigenständigem Zugang zur Musikschule und direkter Verbindung zur Schule

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Der Ausschussr Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten.

 

Dabei soll vorzugsweise die Anbindung an eine allgemeinbildende Schule berücksichtigt werden.

 

Streichung des weiteren Textes bis auf den letzten Satz

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist jährlich über den Fortschritt der Planung zu berichten.

 

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, informiert über die neue Fassung der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2022 mit folgendem Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis ca. 2030 die Einrichtung einer dauerhaften Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz zu sichern und die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

-          Angliederung vorzugsweise an einer allgemeinbildenden Schule oder Sicherung einer alternativen Fläche in der Bebauungsplanung

-          Sicherung des fachlich begründeten Raum- und Personalbedarfs in enger Abstimmung mit der Musikschule

-          Planerische Berücksichtigung der notwendigen Personal- und Betriebskosten ab Eröffnung

 

Die Eröffnung der Zweigstelle soll spätestens bei Erreichung der Ausbaustufe von Krampnitz 5.000 gesichert werden. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist halbjährlich über den Planungsfortschritt zu berichten.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz bringt namens der Fraktion SPD folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie bis ca. 2030 die Einrichtung einer dauerhaften Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach" in Krampnitz zu sichern gesichert und wie die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen geschaffen werden können.

 

Bei der Prüfung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

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Ziel der Prüfung ist, die Eröffnung der Zweigstelle soll spätestens bei Erreichung der Ausbaustufe von Krampnitz 5.000 zu ermöglichen gesichert werden. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist halbjährlich über den Planungsfortschritt über das Ergebnis der Prüfung bis Mai 2023 zu berichten.

 

 

Nach kontroverser Diskussion

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Finanzen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Viehrig bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis ca. 2030 die Einrichtung einer dauerhaften Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz oder im Bornstedter zu sichern und die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

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Die Eröffnung der Zweigstelle soll spätestens bei Erreichung der Ausbaustufe von Krampnitz 5.000 gesichert werden. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist halbjährlich über den Planungsfortschritt zu berichten.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Teuteberg bringt namens der Fraktion der Freien Demokraten folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der sdtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ einer Musikschule in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten:

 

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Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister bringt folgende geänderte Fassung ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in den Planungen für Krampnitz 5000 die Einrichtung einer dauerhaften Zweigstelle der städtischen Musikschule in Krampnitz zu sichern und die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist regelmäßig über den Planungsfortschritt zu berichten.

 

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, stellt die geänderte Fassung des Oberbürgermeisters als weitergehenden Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in den Planungen für Krampnitz 5000 die Einrichtung einer dauerhaften Zweigstelle der städtischen Musikschule in Krampnitz zu sichern und die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist regelmäßig über den Planungsfortschritt zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage

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