04.05.2022 - 6.3 Bebauungsplan Nr.124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes undr Klima, Umwelt und Mobilität empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen