04.05.2022 - 7.10 Rechtzeitige Vorlage der Haushaltssatzung 2023/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Zusätze:
- Fraktion Freie Demokraten
- Datum:
- Mi., 04.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der Freien Demokraten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung, die Drucksache als durch Verwaltungshandeln erledigt abzuschließen.
Abstimmung:
Der Antrag auf Erledigung der DS 22/SVV/0148 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November 2022 vorzulegen.
Auch in den Folgejahren soll der Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November vor Beginn eines Satzungszeitraumes der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.