04.05.2022 - 7.13 Kita-Beiträge bei Personalausfall
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 04.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, gegenüber dem MBJS die Position zu vertreten, dass bei pandemiebedingter Nichterfüllung des Rechtsanspruchs auf Kita-Betreuung als staatliche Pflichtaufgabe durch Personalausfall, ggf. auch durch Schließung der Einrichtung, der für diese Zeit fällige Betreuungsbeitrag nicht erhoben wird. …
…
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Dem Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 09.03. und dem Jugendhilfeausschuss am 17.03.2022 ist zu berichten.
Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 01.03.2022 mit folgendem Wortlaut, wird zur Abstimmung gestellt:
…
2. die Eltern zur Fortzahlung der Beiträge bei pandemiebedingter Nichterfüllung des Betreuungsvertrages verpflichtet werden, mit dem Ziel vorzugehen, die Rechtslage anzupassen und festzulegen, ob das Land oder die Kommune die Ausfallkosten übernehmen und einen Handlungsspielraum für die zu Träger geschaffen, ggf. auf Zahlungen zu verzichten.
Dem Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 09.03. und dem Jugendhilfeausschuss am 17.03.2022 zu berichten.
Abstimmung:
Die o.g. Änderung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem MBJS die Position zu vertreten, dass bei pandemiebedingter Nichterfüllung des Rechtsanspruchs auf Kita-Betreuung als staatliche Pflichtaufgabe durch Personalausfall, ggf. auch durch Schließung der Einrichtung, der für diese Zeit fällige Betreuungsbeitrag nicht erhoben wird.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Träger die Eltern zur Aufrechterhaltung eines - wenn auch eingeschränkten - Normalbetriebs bittet, die Kinder für einen begrenzten Zeitraum zu Hause zu betreuen (freiwilliger Verzicht).
Ergänzend dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegen die vom MBJS in Ansatz gebrachte Rechtsposition, mit der
- die Gemeinden in die Verantwortung für die pandemiebedingten Kosten der Fehlbedarfsfinanzierung gestellt und
- die Eltern zur Fortzahlung der Beiträge bei pandemiebedingter Nichterfüllung des Betreuungsvertrages verpflichtet werden, vorzugehen.
Dem Hauptausschuss und dem Jugendhilfeausschuss ist zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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