04.05.2022 - 8.25 Erbbauzinssätze der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.25
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 04.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
22/SVV/0258 Erbbauzinssätze der LHP
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktion DIE LINKE von der Stadtverordneten Dr. Günther eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bestehenden Erbbaupachtzinssätze der LHP (für Wohnzwecke, für soziale Zwecke und für Gewerbe) zu überarbeiten.
Dabei ist sicherzustellen, dass soziale und gemeinwohlorientierte Träger sowie Projekte einen Erbbaurechtszins erhalten, der unter dem marktüblichen Zins liegt und damit die Realisierung ihrer Zwecke im Sinne des städtischen Interesses unterstützt wird.
Weiterhin soll die Bestellung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke der LHP und ihrer kommunalen Unternehmen, v.a. für den Geschosswohnungsbau, seit Festlegung der aktuellen kommunalen Erbbauzinssätze evaluiert werden.
Dem Finanzausschuss ist im III. Quartal 2022 zu berichten.