01.06.2022 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes undr Klima, Umwelt und Mobilität empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 4).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" entschieden (gemäß Anlage 5).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 160 “Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 2, 6 und 7).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) entschieden (gemäß Anlage 9).

 

  1. Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) und der Begründung sowie des Änderungsblatts des Landschaftsplans zur FNP-Änderung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen 10, 11) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 8) wird zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen (siehe Anlage 2).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen