01.06.2022 - 7.4 Anpassung der Vergabekriterien für den kommunal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 01.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vergabe der Mittel des kommunalen Klimafonds („Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« (Klimaschutzförderprogramm – RL Klima)“) folgendermaßen anzupassen:
- Aufteilung des jeweiligen Jahresbudgets zu gleichen Teilen auf die vier Quartale.
- Anteilige Verteilung des quartalsgebundenen Budgets auf sämtliche in diesem Quartal eingegangenen rechtmäßigen Anträge.
- Die Hälfte des jeweils vorgesehenen Budgets für den kommunalen Klimafonds ist verbindlich für Anträge bis zu einer Förderhöhe von maximal 500€ vorzusehen.
- Gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Quartalsbudgets können in die nachfolgenden Quartale übertragen werden.
Ziel ist die kontinuierliche Zurverfügungstellung des kommunalen Klimafonds für alle rechtmäßigen Anträge von Bürger*innen, auch wenn dadurch je nach Anzahl der eingegangenen Anträge nicht jede*r Bürger*in immer die maximale Fördersumme bekommt.
Der SVV ist die überarbeitete Richtlinie zum Förderprogramm mit den Vergabekriterien bis zum November 2022 vorzulegen, sodass diese zum 01.01.2023 mit der Neuauflage des 2022 bereits erschöpften Klimafonds-Budgets in Kraft treten kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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