01.06.2022 - 9.2 Neubildung des Kuratorium Hans Otto Theater GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen