07.09.2022 - 6.5 Verwendung der finanziellen Mittel für den Über...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung im 1. Absatz (entspricht dem Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vom 02.05.2022): zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 - Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) sowie für den 1.000 Meter Lückenschluss auf der Satzkorner Bergstraße (zwischen dem Bolzplatz und dem Kreisverkehr an der B 273) unverzüglich bereitzustellen und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung im 1. Absatz zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Bereitstellung der Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 - Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) unverzüglich bereitzustellen vorzubereiten und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.

 

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, den Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vom 02.05.2022 abzulehnen und dem Antrag mit folgender Ergänzung im 3. Absatz zuzustimmen:

 

 

Dem KUM sowie den Ortsbeiräten Fahrland und Marquardt ist bis zum Abschluss des Baus jährlich über den Fortschritt zu berichten, beginnend im 3. Quartal 2022.

 

 

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung im 1. Absatz (entspricht dem Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vom 02.05.2022): zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 - Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) sowie für den 1.000 Meter Lückenschluss auf der Satzkorner Bergstraße (zwischen dem Bolzplatz und dem Kreisverkehr an der B 273) unverzüglich bereitzustellen und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit der Übernahme der empfohlenen Änderungen aus den Ortsbeiräten Marquardt, Fahrland und Satzkorn sowie dem Ausschuss für Finanzen und der Terminanpassung wie folgt, zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Bereitstellung der Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 - Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) sowie für den 1.000 Meter Lückenschluss auf der Satzkorner Bergstraße (zwischen dem Bolzplatz und dem Kreisverkehr an der B 273) unverzüglich bereitzustellen vorzubereiten und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.

 

Mit Hilfe dieser finanziellen Eigenmittel ist umgehend mit der Planung sowie dem notwendigen Grunderwerb und der Einwerbung von Fördermitteln für den Bau zu beginnen.

 

Dem KUM sowie den Ortsbeiräten Fahrland und Marquardt ist bis zum Abschluss des Baus jährlich über den Fortschritt zu berichten, beginnend im 3. 4. Quartal 2022.

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion CDU beantragt folgende Änderung:

 

Der Antragstext wird um einen vierten Absatz erweitert:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) unverzüglich bereitzustellen und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.

 

Mit Hilfe dieser finanziellen Eigenmittel ist umgehend mit der Planung sowie dem notwendigen

Grunderwerb und der Einwerbung von Fördermitteln für den Bau zu beginnen.

 

Dem KUM ist bis zum Abschluss des Baus jährlich über den Fortschritt zu berichten, beginnend im 3. Quartal 2022.

 

Der Radweg zwischen Satzkorn und Marquardt wird unmittelbar nach der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der Priorität 1 bzw. im Rahmen einer Fortschreibung des Radverkehrskonzepts ab dem Jahr 2025 geplant und umgesetzt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen im 1. Absatz werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Fahrland empfohlene Ergänzung im 3. Absatz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlene Terminanpassung auf das 4. Quartal 2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 05.09.2022 mit der Ergänzung eines 4. Absatzes, wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Bereitstellung der Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 - Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) vorzubereiten und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.

 

Mit Hilfe dieser finanziellen Eigenmittel ist umgehend mit der Planung sowie dem notwendigen Grunderwerb und der Einwerbung von Fördermitteln für den Bau zu beginnen.

 

Dem KUM sowie den Ortsbeiräten Fahrland und Marquardt ist bis zum Abschluss des Baus jährlich über den Fortschritt zu berichten, beginnend im 4. Quartal 2022.

 

Der Radweg zwischen Satzkorn und Marquardt wird unmittelbar nach der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der Priorität 1 bzw. im Rahmen einer Fortschreibung des Radverkehrskonzepts ab dem Jahr 2025 geplant und umgesetzt.

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