07.09.2022 - 7.16 Verkehrssicherheit am Sportplatz der SG Bornim ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob am Sportplatz der Sportgemeinschaft Bornim e.V. (Golmer Chaussee, Kreuzung „Zum Windmühlenberg“) eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Es sind auch zeitlich befristete Möglichkeiten zu prüfen.

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität sind die Ergebnisse im 4. Quartal 2022 vorzustellen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen