07.09.2022 - 9.1 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet und neu besetzt.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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