07.09.2022 - 2.5 Umlage der Gasumlage auf Fernwärmekunden

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende, Herr Heuer, verweist darauf, dass ihm seitens der Verwaltung die Unzulässigkeit dieser Frage signalisiert worden sei.  Der Oberbürgermeister bestätigt und begründet diese Auffassung in seinen Aufführungen. Die gemäß § 29 BbgKVerf schriftlich zu begründende Verweigerung der Beantwortung liegt seit dem 06.09.2022 vor und wurde dem Fragestellenden zur Verfügung gestellt.

 

 

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