09.11.2022 - 6.8 Konzeptvergabe für die Sellostraße 20 und 21

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Dr. Günther bringt namens der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, für die kommunalen Häuser Sellostraße 20 und 21 den Sanierungsbedarf aufzuzeigen, inkl. einer Kostenschätzung sowie die Sanierungs-absicht der ProPotsdam für die genannten Häuser zu bestätigen.

 

Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie eine Vergabe mittels Konzeptverfahren eine Ausschreibung zur Vergabe nach Erbbaurecht glich wäre. vorzunehmen.

 

Dabei sollten folgende Grundsätze des Konzeptverfahrens geprüft werden gelten:

 

        Bieter: nur gemeinnützige juristische Personen

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Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, beantragt die DS an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion zurück zu überweisen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Darüber hinaus beantragt die Stadtverordnete Dr. Günther, Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam, die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Diese Geschäftsordnungsanträge werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, für die kommunalen Häuser Sellostraße 20 und 21 mittels eines Konzeptverfahrens eine Ausschreibung zur Vergabe nach Erbbaurecht vorzunehmen.

 

Dabei sollen folgende Grundsätze des Konzeptverfahrens gelten:

 

  • Bieter: nur gemeinnützige juristische Personen.
  • Erbbauzins von 1€ pro Jahr.
  • Bieter haben Wohnraum mit Sozialbindung nach Richtlinien der Stadt Potsdam zu schaffen.
  • Bieter haben die Einbindung bisheriger Mieter und der Nachbarschaft bei der Konzepterarbeitung und Umsetzung nachzuweisen.
  • Bieter sollen möglichst eine nachhaltige Sanierung der beiden Häuser vornehmen.
  • Bieter sollen einen Gemeinschaftsraum zur Nutzung für Mieter und Nachbarschaft schaffen.

 

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Anlagen zur Vorlage